Vorzeitige Verabreichung von Vakzinen darf nicht Schule machen – Impfmanagement erfordert mehr Transparenz und Optimierung

Durch Medienrecherche wurde bekannt, dass Personen, die derzeit nach Festlegung der Ständigen Impfkommission nicht priorisiert sind, vorzeitig eine Impfung erhalten haben, darunter auch der Landrat des Erzgebirgskreises.
“Nach seiner Erklärung gegenüber den Fraktionsvorsitzenden im Kreistag ist grundsätzlich positiv zu konstatieren, dass der Landrat als ursprünglich Unentschlossener gegenüber einer Covid-19-Impfung, erkannt hat, dass nur durch Inanspruchnahme der Impfmöglichkeit eine Herdenimmunisierung erreicht und damit dem Pandemiegeschehen der Boden unter den Füßen entzogen werden kann. Allerdings hinterlässt die vorzeitige Verabreichung des Vakzins an ihn auch nach seiner selbstkritischen Einschätzung einen faden Beigeschmack, der ebenso dringlich erfordert, die derzeitige Praxis des Impfmanagements zu hinterfragen. Es muss für alle transparent dargelegt werden, wer in welcher Reihenfolge – gerade bei knappen Impfstoffmengen – mit Restdosen immunisiert werden kann, damit tatsächlich alle Personen, die der Gruppierung mit 1. Priorität angehören, schnellstmöglich Impfschutz erhalten”, so die Fraktionsvorsitzende  der GRÜNEN im Kreistag, Ulrike Kahl.
“Beispiele, wie jüngst geschehen, dürfen nicht weiter Schule machen, weil sonst Vertrauen verspielt wird.”

Foto:
U.S. Secretary of Defense
This file is licensed under the Creative Commons Attribution 2.0 Generic license.