Oberwiesenthaler Ferienhaussiedlung zerstört Lebensraum für Wiesenbrüter – Baumaßnahmen zur Umgehung des Naturschutzrechts

NABU Sachsen fordert sofortigen Baustopp

In Oberwiesenthal soll eine artenreiche Gebirgswiese einer Ferienhaussiedlung weichen. Trotz noch laufendem Bebauungsplanverfahren haben die Baumaßnahmen bereits begonnen. Der NABU Sachsen zieht nun vor Gericht, um einen sofortigen Baustopp zu bewirken.

Im Dezember 2022 hat der Stadtrat Oberwiesenthal entgegen starker artenschutzrechtlicher Bedenken die Entstehung einer Ferienhaussiedlung durch private Investoren beschlossen. Für die Anlage soll eine artenreiche Gebirgswiese weichen, die Fläche gehört zu einem Artenschutzprojekt des Freistaats Sachsen und ist Lebensraum für gefährdete Wiesenbrüterarten wie Braunkehlchen, Bekassine und Wachtelkönig. Der Protest und die Kritik von GRÜNE LIGA, NABU Sachsen und Naturschutzverband Sachsen blieben ungehört.

Bereits in der letzten Woche hat der NABU Sachsen gegen die im Bebauungsplanverfahren ergangene Ausnahmegenehmigung des Landratsamtes Erzgebirgskreis Widerspruch eingelegt, um der weiteren Zerstörung des geschützten Biotops vorzubeugen. Dennoch wurden auch gestern die Baumaßnahmen für die Ferienhaussiedlung im Kurort Oberwiesenthal fortgesetzt. Der NABU Sachsen zieht nun im einstweiligen Rechtsschutz vor Gericht, um einen sofortigen Baustopp zu erwirken. Vertreten wird er dabei durch die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB.

 „Hier wird die Natur mit allen Mitteln und gegen jeden Widerstand unmittelbar zerstört, um letztendlich Tatsachen zu schaffen. Inwiefern hier der Rechtsstaat nicht an seine Grenzen gerät, ist fraglich. Der NABU Sachsen sah sich daher zum Einschreiten gezwungen. In solchen Fällen muss dann auch die Gerichtsbarkeit involviert werden. Die Bautätigkeiten müssen sofort eingestellt werden“, äußert sich NABU-Landesvorsitzende Maria Vlaic.

Der NABU Sachsen berichtete erst vor kurzem von der Zerstörung eines prioritären Lebensraumes im Zschopautal bei Chemnitz, einem europaweit geschützten Gebiet. Auch auf dem Fichtelberg wurde mit rechtswidrig erteilter naturschutzrechtlicher Befreiung mitten im Brutgebiet der Ringdrossel eine Fly Line errichtet.

Foto: Ulrike Kahl

https://sachsen.nabu.de/news/2023/33433.html