Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Unternehmen, welches den Porphyrtuffsteinbruch im Jahnsdorfer Ortsteil Leukersdorf betreibt, ließ im April dieses Jahres auf seinem Betriebsgelände straßenseitig Mischwald fällen. Im Mai/Juni 2019 begann die Firma auf selbiger Fläche mit dem Bau eines Sozialgebäudes, dessen Rohbau nun fertig ist.
Nach Aussage des sächsischen Umweltministers Schmidt auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke vom 20.06.2019, erklärte ersterer, dass der Steinbruchbetreiber nach erfolgtem Holzeinschlag nun einen Antrag auf Waldumwandlung bei der unteren Forstbehörde gestellt habe, der zum Zeitpunkt noch nicht beschieden war.
1. Wann konkret und für welche Flächengröße stellte das Unternehmen einen Antrag auf Waldumwandlung?
2. Wurde der Antrag zwischenzeitlich bewilligt, wenn ja, wann?
3. Wenn nein, wird die untere Forstbehörde der Waldumwandlung zustimmen?
4. Wenn eine Zustimmung zur Waldumwandlung erteilt wurde/wird, welche Ersatzmaßnahmen muss das Unternehmen im Gegenzug leisten?
5. Aufgrund des engen zeitlichen Zusammenhangs zwischen Kahlschlag und Baubeginn, wann war der Entscheidungsbehörde klar, dass seitens des Unternehmens keine Erntenutzungsabsicht für das abgeholzte Areal bestand, sondern jenes allein der Baufeldfreimachung diente?
6. Wann konkret stellte das Unternehmen den Bauantrag zur Errichtung des Sozialgebäudes?
7. Wann wurde jener bewilligt?
8. Sind seitens der Bewilligungsbehörde Verstöße des Unternehmens zu erkennen?
9. Wenn ja, wurden Sanktionen verhängt?
10. Wurde das Oberbergamt in den Prozess involviert? Wenn ja, wann und in welcher Weise?
Mit Dank und freundlichen Grüßen,
Ulrike Kahl
Antwort vom 23.08.2019
2019-08-21-Porphyrtuffsteinbruch-Leukersdorf-KRin-Kahl
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