Landkreisanfrage: Genehmigung Bebauungsgebiet Pfarrwaldblick (Antwort vom 09.08.2019)

Sehr geehrter Herr Landrat,

wie die Freie Presse, Ausgabe Stollberg, am 17.07.2019 berichtete, hat das Landratsamt als Genehmigungsbehörde grünes Licht für die Bebauung des “Pfarrwaldblickes” in Lugau erteilt.

In der Antwort auf meine ursprüngliche Anfrage vom Frühjahr dieses Jahres stellte ihr Haus klar, dass es grundsätzliches Ziel der Raumordnung ist, bereits vorhandene Bauflächen zu nutzen.

Im vorausgegangen Beteiligungsverfahren hat vor allem der Planungsverband Region Chemnitz in seiner Stellungnahme vom 15.11.2018 geltend gemacht, “dass in Lugau Wohnbaupotenziale
für den bis 2025 errechneten Bedarf bestehen, die vorrangig einer Bebauung zuzuführen sind, bevor eine Neuinanspruchnahme von Flächen im Außenbereich zur zusätzlichen Bevorratung von Wohnbauflächen in Frage käme. Der im Landesentwicklungsplan 2013 benannte Ausnahmefall der Neuinanspruchnahme von Flächen im Außenbereich ist aus unserer Sicht nicht gegeben. Die Planung widerspricht deshalb einem weiteren Ziel der Raumordnung.”

Weiterhin bestehen laut Planungsverband aus regionalplanerischer Sicht gegen das Vorhaben erhebliche Bedenken:

“Zum einen wird erneut darauf hingewiesen, dass der Planung mit dem im Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge festgelegten Regionalen Grünzug Ziele der Raumordnung entgegenstehen. Auch der Regionalplanentwurf Region Chemnitz legt analog einen Regionalen Grünzug an dieser Stelle fest.
Regionale Grünzüge sind siedlungsnahe, zusammenhangende Bereiche des Freiraums mit unterschiedlichen Funktionen oder naturnahen Erholungsmöglichkeiten.
Sie sind Ziele der Raumordnung. Gemäß Begriffserklärung zu Regionalen Grünzügen in Kapitel 3.5 des Regionalplanes Chemnitz-Erzgebirge und Ziel Z 1.6.1 des Regionalplanentwurfes sind
Regionale Grünzüge von Bebauung oder anderen funktionswidrigen Nutzungen freizuhalten. Mit der Festlegung eines Regionalen Grünzuges besteht die grundlegende Regelungsabsicht bzgl. der Bewahrung wertvoller Freiraume und der sinnvollen Gliederung des Siedlungsraumes.
Dabei steht die Einhaltung großer zusammenhängender Freiraume im Mittelpunkt. Der regionale Freiraum, d. h. der Raum außerhalb von Siedlungen, ist Träger von ökologischen Funktionen und Nutzungspotenzialen.
Folgende Kriterien führten am Standort zur Festlegung eines Regionalen Grünzugs: Bodenschutz, Arten- und Biotopschutz, Siedlungsklima.
Durch die Erschließung des Wohngebietes wird der Regionale Grünzug als freizuhaltender Bereich im Freiraum beeinträchtigt, da er in der Größenordnung von 2,0 ha in Anspruch genommen wird.”

Auch hegte Ihr Haus selbst im Beteiligungsverfahren Bedenken aus agrarstruktureller Sicht und verwies zudem auf die Zielvorgaben des Freistaates Sachsen, bis 2020 die Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen auf unter 2 ha pro Tag zu reduzieren.

Seit März 2019 gilt auch das durch den Kreistag beschlossene Kreisentwicklungskonzept, welches konstatiert, dass “die infrastrukturelle und städtebauliche Entwicklung in den letzten 20 Jahren zu einem starken Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche in der Regon geführt hat.” Dabei  liegt die Neuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsfläche im Erzgebirgskreis deutlich über dem sächsischen Durchschnitt. In diesem Konzept spricht sich der Landkreis eindeutig für eine Begrenzung der Neuinanspruchnahme von Flächen aus. Auch in den Leitthesen für die zukünftige Entwicklung des Erzgebirges soll “durch eine koordinierte und bedarfsgerechte Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung eine umweltverträgliche Entwicklung gewährleistet werden”.

Eine der Leitthesen für die zukünftige Entwicklung des Kreises artikuliert, dass “durch eine koordinierte und bedarfsgerechte Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung eine umweltverträgliche Entwicklung gewährleistet sowie die natürlichen Ressourcen geschont werden sollen”.

Alles mit dem Ziel, damit das Erzgebirge als “einzigartiger Natur- und Landschaftsraum erhalten, gepflegt und geschützt wird”.

Vor dem Hintergrund dieser aufgeführten Erklärungen und Begründungen ist es aus meiner Sicht nicht nachvollziehbar, dass die Landkreisverwaltung die gewünschte Bebauung in Lugau genehmigt.

Wie möchte die Landkreisverwaltung künftig agieren und sicherstellen, damit die verbindlich festgelegten Ziele im eigenen Entwicklungskonzept eingehalten werden und nicht zur Makulatur verkommen?

Mit freundlichen Grüßen,
Ulrike Kahl

Antwort vom 09.08.2019:

2019-08-08-Genehmigung-Bebauungsgebiet-Pfarrwaldblick-KRin-Kahl