Kreisräte plädieren für Bezuschussung des Bildungstickets für Grundschüler

Vertreter der Kreistagsfraktionen haben sich in einer Beratung mit dem Landrat sowie der Landkreisverwaltung am 08.02.22 zur weiteren Bezuschussung des Schülerverkehrs im Erzgebirgskreis verständigt.

Ulrike Kahl, Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN, lobt den sachlichen Austausch von Argumenten sowie den erzielten Konsens der demokratischen Parteien während dieser Beratung.

Danach soll das seit dem 21. August 2021 geltende Bildungsticket im Verkehrsverbund Mittelsachsen mit dem neuen Schuljahr als einheitlicher Tarif im gesamten Verbandsgebiet zum Einsatz kommen.
Daraus resultiert ein deutlich größerer Kreis von Anspruchsberechtigten. Ein Ausschluss von Schülerinnen und Schülern aus der geförderten Schülerbeförderung, die innerhalb einer Mindestentfernung zur Schule wohnen, findet nun nicht mehr statt. Des Weiteren kann das neue Ticket auch außerhalb der Schulzeiten (z.B. Ferien) ohne Zusatzticket genutzt werden.
Die Kreisräte sind sich bewusst, dass die Rahmenbedingungen für die Nutzung des Bildungstickets im ländlichen Raum gegenüber den großstädtischen Regionen vor allem hinsichtlich der Angebote des ÖPNV verbesserungswürdig sind. Ein entsprechender Mehrwert – wie in den Ballungszentren – ist im Erzgebirgskreis, insbesondere für Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter, nicht vergleichbar gegeben.
Vor diesem Hintergrund fordern sie, dass der ÖPNV in Sachsen gemeinsam mit den Kreisfreien Städten, dem Verkehrsverbund als auch mit den Verkehrsunternehmen sowie dem Freistaat künftig weiterentwickelt und noch attraktiver gestaltet werden muss.
Dennoch sehen die Fraktionen Anpassungsbedarf bei den vom Freistaat gesetzten Rahmenbedingungen des Bildungstickets. Hier wird eine andere Verteilungsgerechtigkeit zwischen Ballungszentren und ländlichen Raum eingefordert. Insbesondere im ländlichen Raum bestehen deutlich weniger Möglichkeiten,  ein Bildungsticket auch außerhalb des Schülerverkehrs nutzen zu können. An Wochenenden sind viele Orte nicht vom ÖPNV erschlossen.
Daraus folgend haben sich die Fraktionen verständigt, das Bildungsticket für Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter, zusätzlich zum bereits übernommenen Anteil des Landkreises, mit 120,- € pro Ticket und Jahr aus Mitteln des Kreishaushaltes im Rahmen einer Erstattungsregelung zu bezuschussen. Hierzu soll zur Sitzung des Kreistages am 30. März 2022 ein Antrag eingebracht werden. Somit verbleibt bei den Eltern ein Betrag von 5,- € im Monat.
Für den Oberschul-, Gymnasial- und Berufsschulbereich könnte das Bildungsticket den vom Freistaat vorgeschlagenen Preis von 180,- € im Jahr beinhalten. Hier sehen die Fraktionen den Mehrwert für die Altersgruppe eher gegeben, die selbstständig deutlich mobiler ist und das Bildungsticket, inkl. der Ferien, im Verbundgebiet umfangreicher nutzen kann.
Des Weiteren vergrößert sich auch in dieser Altersgruppe die Anzahl der Anspruchsberechtigten. Eine Mindestentfernung zur Schule entfällt auch hier.
Die Zuzahlung bedeutet noch immer eine Mehrbelastung der Eltern. Die Fraktionen sind sich jedoch einig, dass dies unter Berücksichtigung der ständig steigenden Kosten (Löhne, Kraftstoffe, Fahrzeugkosten etc.) und somit stetig steigender Zuschüsse für den Landkreis, eine zumutbare Beteiligung am Schülerverkehr darstellt. Insbesondere auch unter Beachtung, dass zukünftig der Ausschlussgrund einer Mindestentfernung zur Schule entfällt.
Ferner weisen die Fraktionen darauf hin, dass in Härtefällen sowie nachweislicher Bedürftigkeit die Kosten der Schülerbeförderung aus dem Paket „Bildung & Teilhabe“ vollständig erstattet werden können.