Kreisanfrage Durchführung Großveranstaltung in Stollberg (Antwort vom 16.11.2020)

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Erzgebirgskreis gilt seit einer Woche als Corona-Krisengebiet und ist Pandemie-Hotspot in Ostdeutschland.

Am Sonnabend, den 17.10.20, fand unberücksichtigt jener dramatischen Ausgangslage ein sog. “Oktoberfest” im Event Center Stollberg statt.

Laut Facebookeinträgen wurde das Fest vom Veranstalter offensiv damit beworben, dass in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt statt der eigentlichen Teilnehmerzahl von 999 nunmehr immer noch 500 Personen teilnehmen dürfen, dass es keine Sperrstunde gibt und die Party deswegen normal von 21.00 Uhr – 04.00 Uhr durchgeführt werden kann.

Es gibt öffentliche Video-Mitschnitte von dem Tanz- und Nachtclub-Geschehen, die belegen, dass bei Ausschank von Alkohol weder Masken getragen noch Sicherheitsabstände eingehalten wurden, was viele Bürgerinnen und Bürger zurecht empört.

  1. Betrachtet die Landkreisverwaltung das zu diesem Zeitpunkt durchgeführte Oktoberfest als verantwortbar bzw. unkritisch bzgl. der Entwicklung des regionalen Infektionsgeschehens?
  2. Welches Hygienekonzept war für die Veranstaltung verbindlich?
  3. Wurden seitens der Behörden Kontrollen in den Diskothek-Räumen durchgeführt?
  4. Wenn ja, zu welchem Ergebnis führten diese?
  5. Geht die Landkreisverwaltung davon aus, dass es während dieser Veranstaltung möglichweise zu Infektionen kam?
  6. Welche Schlussfolgerungen zieht die Kreisbehörde künftig für ähnliche Veranstaltungskonzepte?

Mit Dank und freundlichen Grüßen,
Ulrike Kahl

2020-11-16-Corona-Pandemie-FV-Kahl