Sehr geehrte Damen und Herren,
der Stadtrat von Elterlein beschloss im vergangenen Jahr die Vergabe von Bauleistungen “Gewässerunterhaltung am Schwarzbach” i.H. von 33. 400 €.
Die Bauleistungen wurden im Dezember 2019 bereits erbracht.
1. Waren dem SG Wasserbau die beabsichtigten und nunmehr ausgeführten Bauarbeiten am Schwarzbach bekannt?
2. Wurde seitens der Landkreisverwaltung eine Genehmigung für die Arbeiten erteilt?
3. Ist der Landkreisverwaltung bekannt, ob 21 Tage vor Beginn der Arbeiten am Schwarzbach diese der Fischereibehörde angezeigt wurden?
4. Ist der Landkreisverwaltung bekannt, warum die Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen während der Schonzeit erfolgten?
5. Wurde dem Auftraggeber eine Ausnahmegenehmigung erteilt? Wenn ja, aus welchen Gründen?
6. Hält es die Landkreisverwaltung für möglich, dass durch die Baumaßnahmen Fischlaichplätze zerstört wurden?
7. Ist der Landkreisverwaltung bekannt, ob in dem Gewässer Ersatz für Laichplätze geschaffen wurden?
Mit Dank und freundlichen Grüßen,
Ulrike Kahl
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