Haushaltsmittel für die GRÜNEN-Gruppe sollen komplett gestrichen werden

Zur 9. Sitzung des Kreistages des Erzgebirgskreises am Mittwoch, den 15. Juni 2016, geht es unter TOP 2 um eine “Änderung der Satzung über die Entschädigung ehrenamtlicher Arbeit”. Konkret soll § 4 der Entschädigungssatzung geändert werden, in dem die Haushaltsmittel für die Fraktionen des Kreistages geregelt sind.

Diese Mittel fließen u. a. in Fortbildungen, Raumkosten, Öffentlichkeitsarbeit, sächliche Verwaltungs- und Investitionskosten und Personalkosten.

Der Kreistag soll nun nach dem Willen des Einreichers – des Referats Kreistag/Wahlen des Landratsamts – unter der Vorlagen-Nummer 0160/2016 beschließen, dass den Gruppen im Kreistag die Haushaltsmittel komplett gestrichen werden. Davon wären die GRÜNEN betroffen, da laut Geschäftsordnung des Kreistages eine Fraktion aus mindestens fünf Kreisräten bestehen muss.

Aktuell sind in der Entschädigungssatzung folgende Haushaltsmittel festgelegt:

  • Gruppierung unter Fraktionsstärke: 500 Euro pro Monat + 25 Euro pro Mitglied pro Monat
  • Fraktion bis einschließlich 19 Mitgliedern: 1000 Euro pro Monat + 50 Euro pro Mitglied pro Monat
  • Fraktion mit mehr als 19 Mitgliedern: 1500 Euro pro Monat + 50 Euro pro Mitglied pro Monat

Die Sitzverteilung im Kreistag sieht wie folgt aus:

CDU LINKE FWE SPD Grüne FDP FBE AfD NPD
44 (+1) 16 11 8 3 5 2 5 4

Demnach erhalten die Fraktionen und Gruppen pro Monat folgende Haushaltsmittel:

  • CDU: 3700 Euro
  • LINKE: 1800 Euro
  • FWE: 1550 Euro
  • SPD: 1400 Euro
  • FDP: 1250 Euro
  • AfD: 1250 Euro
  • NPD: 600 Euro
  • GRÜNE: 575 Euro
  • FBE: 550 Euro

Stimmen die Kreisrätinnen und Kreisräte am 15. Juni 2016 mehrheitlich der Vorlage 0160/2016 zu, bekämen die GRÜNEN “ab sofort” keinerlei Haushaltsmittel mehr für Öffentlichkeitsarbeit, sächliche Verwaltungs- und Investitionskosten, Personalkosten usw.

Die GRÜNEN haben zu dieser Beschlussvorlage am Mittwoch, den 8. Juni 2016, eine Stellungnahme an den Landrat, das Landratsamt sowie die Fraktionsvorsitzenden gesendet. Am heutigen Montag, den 13. Juni 2016, haben wir einen Antrag auf Absetzung der Beschlussvorlage von der Tagesordnung an das Landratsamt gemailt: Unseres Erachtens ist die Vorlage rechtswidrig und nicht gerichtsfest, sie verstößt gegen die Wahlgleichheit. Deshalb sollte das Landratsamt vor einer Satzungsänderung die Rechtslage nochmals überprüfen lassen.

-> Satzung des Erzgebirgskreises über die Entschädigung ehrenamtlicher Arbeit (Entschädigungssatzung), die seit 2014 gilt:
Entschaedigungssatzung2014_erz (PDF-Datei, 4 Seiten)

-> Kreistagssitzung am 15. Juni 2016, Beschlussvorlage 0160/2016:
2016-06-15_Kreistag_Sitzungsmappe_TOP2 (PDF-Datei, 11 Seiten)

-> Stellungnahme der GRÜNEN zur Beschlussvorlage 0160/2016 zu TOP 2:
Stellungnahme zur Beschlussvorlage 0160-2016-1 (PDF-Datei, 8 Seiten)

-> Antrag zur Tagesordnung der Kreisräte Ulrike Kahl, Jörg Bartholomäus und Kay Meister, die Beschlussvorlage 0160/2016 von der Tagesordnung der 9. Kreistagssitzung zu nehmen:

Antrag zur Tagesordnung Seite 1Antrag zur Tagesordnung Seite 2