Anfrage vom 5.5.2016 zur Wasserführung Betriebsgraben Antonsthal

Kreisrätin Ulrike Kahl sendete am 5. Mai 2016 folgende Anfrage zur Wasserführung des Betriebsgrabens in Antonsthal an das Landratsamt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um Auskunft zu folgendem Sachverhalt:

Der knapp 3 km lange sog. “Betriebs- oder Waldgraben” der Wasserkraftanlage auf dem Gelände der ehemaligen Papierfabrik in Antonsthal führt seit 14.12.2014 kein Wasser mehr. Grund dafür ist eine behördlich vorgenommene Verplombung des Zulaufs direkt hinter dem Wehr im Schwarzwasser. Der Rechtsstreit des Landratsamtes mit dem Eigentümer der Wasserkraftanlage ist uns bekannt.

Zum Zeitpunkt der Maßnahme befanden sich ca. 2000 Forellen sowie etliche Groppen in dem Gewässer. Daneben sind derlei wasserführende Gräben und ihre Randstreifen generell als Teile von Biotopverbunden wertvolle Lebensadern der heimischen Kulturlandschaft. Zahlreiche Tier- und Pflanzenarten finden dort geeignete Lebensräume. Sie dienen als Brut-, Nist- und Laichgebiet, als Versteckmöglichkeit, Winterquartier und Nahrungsquelle für Vögel, Amphibien und Insekten. Vor allem wenn die Gebirgsflüsse durch Hochwasser oder Eisbildung als Lebensraum beeinträchtigt sind, fungieren die Gräben als wichtige Rückzugsgebiete. Voraussetzung dafür ist jedoch deren zeitweise oder dauerhafte Wasserführung. Diese ist jedoch im Antonsthaler Fall nunmehr seit Langem nicht mehr gegeben.

Auch die Natursteinmauern des in Teilen denkmalgeschützten Wassergrabens büßen seit der Trockenlegung ihre Stabilität ein und werden sukzessive dem Verfall preisgegeben, weil der nötige Wasserdruck fehlt.

Für uns stellen sich daher folgende Fragen:

  1. Hat vor der eingangs erwähnten behördlichen Maßnahme eine naturschutzfachliche und naturschutzrechtliche Prüfung stattgefunden und wie ist deren Ergebnis ausgefallen?
  2. Wurde die Denkmalbehörde einbezogen bzw. zwischenzeitlich über den Zustand des Grabens informiert? Wenn nein, ist die Einbeziehung der Behörde geplant?
  3. Ist es möglich, eine (Teil-)Wasserführung auch ohne Turbinenfunktion aufrechtzuerhalten, etwa indem die Verplombung erst dort erfolgt, wo die unterirdische Wasserführung auf Höhe des Rechenhauses zur Turbine abzweigt? Wenn ja, wann wird diese Alternative umgesetzt?
  4. Welche sonstigen Maßnahmen sind seitens des Landratsamtes geplant, um die Biotopfunktion des Wassergrabens wieder zu ermöglichen?

Mit Dank und freundlichen Grüßen
Ulrike Kahl