GRÜNE: Wahrnehmung von Impfterminen auch während der Arbeitszeit möglich – Unternehmen sollten Ausfallzeit entlohnen

Noch immer sind Impfmöglichkeiten im Corona-Hochinzidenzgebiet Erzgebirge rar. Mehrstündige Warteschlangen vor zu wenigen Impfpunkten im Kreis sorgen für Ungeduld und verständlichen Frust bei allen Impfwilligen, zumal bei nasskaltem Winterwetter. Nur wenig Beschäftigte bei uns können von der Möglichkeit Gebrauch machen, an einer betrieblichen Impfaktion teilzunehmen. Alle anderen Berufstätigen bemühen sich, privat einen Termin beim Hausarzt zu bekommen oder aber versuchen, an einem freien Samstag nach langem Warten ihre schützende Impfdosis bei einem der mobilen Impfteams zu erhalten”, so Ulrike Kahl, Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN im Kreistag.

Die aktuelle SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) allerdings besagt ganz ausdrücklich, dass “Beschäftigte zur Wahrnehmung außerbetrieblicher Impfangebote freizustellen sind”. Siehe https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/sars-cov-2-arbeitsschutzverordnung.html

“Das sollten alle Arbeitgeber wie auch deren Beschäftigte wissen. Was leider nicht geregelt ist, ist die Frage der Entgeltfortzahlung. Deshalb sei an dieser Stelle an die Arbeitgeber appelliert, die Ausfallzeiten für den Impfbesuch während der Arbeitszeit dennoch zu entlohnen. Auf diese Weise können auch Betriebe dazu beitragen, die viel zu geringe Impfquote im Erzgebirge zu erhöhen. Die Unternehmen täten gut daran, in dieser pandemischen Notlage die Impfung ihrer Mitarbeiter nach allen Kräften zu unterstützen. Denn auch sie haben zweifellos Vorteile, wenn das Infektionsrisiko gesenkt und Corona-bedingte Ausfälle – auch im Hinblick auf das Long-COVID-Syndrom – so niedrig wie möglich gehalten werden”, so die GRÜNE.

Foto: Tim Reckmann, Hamm, Deutschland. Licensed under the Creative Commons Attribution 2.0 Generic license.