Aussagen von CDU-Bundespolitiker diffamieren Umweltverband – NABU macht nach großen Verfahrensfehlern der Genehmigungsbehörde von essentiellem Recht Gebrauch

Zur Kritik des Bundestagsabgeordneten Alexander Krauß am Naturschutzbund Sachsen äußert sich die Franktionsvorsitzende der GRÜNEN im Kreistag folgendermaßen:

“Die Äußerung des Bundestagsabgeordneten Alexander Krauß (CDU) lassen darauf schließen, dass er sehr uninformiert ist und sich ganz offensichtlich nicht mit der Materie befasst hat. Dem NABU geht es um mehrere Rechtsverstöße und Verfahrensmängel, die auf das Konto der Baugenehmigungsbehörde im Landratsamt gehen.

Bereits im Herbst vergangenen Jahres hatte der sächsische Naturschutzverband bemängelt, dass die Baugenehmigung für die Fly-Line am Fichtelberg rechtswidrig ist. Sie erfüllt die für eine Außenbereichsbebauung in einem Landschaftsschutzgebiet – hier mit dem seltenen Ringdrosselvorkommen –  erforderliche naturschutzrechtliche Eingriffsregelung in keiner Weise. Hinzu kommt, dass die Landkreisbehörde erst Monate nach Erteilung des Baugenehmigungsbescheides pauschal eine naturschutzrechtliche Befreiung erteilt hat. Ebenso ließ das Amt in dem Verfahren die vom Gesetzgeber vorgeschriebene vorgeschaltete Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände missen, so dass die Geschäftsstelle des NABU in Leipzig erst durch Zufall vom bereits umgesetzten Bau Kenntnis erhielt. Hier wurden bewusst oder unbewusst mit dem vorzeitigen Baubeginn vollendete Tatsachen geschaffen.

Dies alles scheint dem CDU-Bundestagsabgeordneten nicht bekannt zu sein, statt dessen diffamieren seine Aussagen den Umweltverband in einer Art und Weise, die schäbig und verantwortungslos zugleich ist. Kennt er trotz seiner langen politischen Laufbahn nicht die gesellschaftliche Bedeutung der anerkannten Umweltverbände? Weiß er nicht um den Verlust der Artenvielfalt und der permanenten Zerstörung wertvoller Naturräume samt deren Auswirkungstiefe?

Wir sollten froh und dankbar sein, dass der NABU ein gesellschaftlich und vom Gesetzgeber gewolltes Korrektiv ist, und daher – wenn notwendig –  auch von der essentiellen rechtlichen Möglichkeit Gebrauch macht, gegen Verwaltungsverfahren in Widerspruch zu gehen. Der Widerspruch wurde vom Landratsamt abgewiesen, so dass der Klageweg nun das zwingend letzte Mittel ist. Manchmal müssen sich auch Bundestagsabgeordnete und Behörden belehren lassen…”

siehe:
https://www.alexander-krauss.com/2020/04/16/krau%C3%9F-kritisiert-naturschutzbund/

Mit freundlichen Grüßen,
Ulrike Kahl