Kreisanfrage Arbeiten in Gastronomie ohne Mundschutz

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie die FP berichtete, äußerte der Gastronom Erik Weber als Redner auf der Anti-Corona-Demonstration am 9. Mai in Schwarzenberg, dass er – wenn die entsprechenden Lockerungen ab 15. Mai in Kraft treten –  seinen Gästen nicht mit “einer lächerlichen Maske” gegenüberstehen wird (siehe Presseartikel). Weber betreibt als Pächter der Stadt Schwarzenberg das Haus des Gastes in Bermsgrün.

1. Inwieweit ist das Gesundheitsamt diesbzl. zuständig bzw. wie bewertet jenes die Aussagen des Gastronomen?

2. Welche Auflagen haben die Gastronomen im Kreisgebiet ab dem 15. Mai zu erfüllen?

3. Welche Sanktionen treten bei Nichteinhalten in Kraft?

Mit Dank und freundlichen Grüßen,

Ulrike Kahl