Zum Tag des Artenschutzes: GRÜNE Kreisrätin mahnt zu behutsameren Umgang mit Tier- und Pflanzenwelt an – Demografischer Wandel bietet Chance zur Reduzierung des Flächenverbrauchs im Landkreis

Die Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN im Kreistag, Ulrike Kahl, mahnt anlässlich des Tages des Artenschutzes, der jährlich am 3. März begangen wird, einen behutsameren Umgang mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten an.

„Vor allem die Zerstörung von Lebensräumen durch intensive Landwirtschaft sowie auch massiv fortschreitenden Siedlungsbau dezimieren den einstmaligen Reichtum unserer erzgebirgischen Flora und Fauna. Die Zahlen der gefährdeten und vom Aussterben bedrohten Arten sind alarmierend und erfordern eine Änderung unseres bisherigen Handelns”, so die GRÜNE.

“In jüngster Zeit weisen Kommunen verstärkt Bauland in bisherigen Außenbereichen vor allem für Wohn- und Gewerbegebiete aus. Regionalpläne werden ausgehebelt, obwohl die Bevölkerungsentwicklung dramatisch rückläufig ist. Prognosen  gehen davon aus, dass im Jahr 2030 nur noch ca. 295 000 Einwohner im Kreisgebiet leben. Vor diesem Hintergrund bietet eigentlich der demografische Wandel eine Chance zur Reduktion des Flächenverbrauchs, die wir ergreifen sollten.”

“Beenden wir daher den Bau auf grüner Wiese, damit Bodenbrütern, Insekten und anderen Arten nicht noch mehr Lebensraum entzogen wird. Wir riskieren sonst, dass die Rote Liste mit gefährdeten Arten durch die vielfältige Übernutzung immer länger wird und wir am Ende selbst Schaden nehmen. Statt weiterer Verkehrs- Siedlungs- und Gewerbeflächen brauchen wir mehr Korridore für die bedrohte Tier- und Pflanzenwelt. Überdies beginnt auch die Landwirtschaft mehr und mehr umzusteuern und nimmt naturverträgliche Nutzungsformen wie den Ökolandbau stärker in den Blick.”

“Auch das angedachte Naturschutzgroßprojekt ist ein wichtiger Schritt, um die biologische Vielfalt unserer Region zu schützen. Artenschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, bei der Landkreis, Kommunen, Landwirte, aber auch jeder Einzelne in hoher Verantwortung stehen.”


Der Welttag des Artenschutzes (World Wildlife Day) wurde 2013 durch eine Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen ins Leben gerufen. Er wird jedes Jahr am 3. März begangen, um an die Unterzeichnung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (nach seiner englischen Bezeichnung “CITES” genannt) am 3. März 1973 in Washington zu erinnern.

FOTO: U. Kahl