Neuer Windenergieerlass: Staatsregierung lässt regionale Planungsverbände die Abstände regeln

Bei der 6. Sitzung des Kreistages des Erzgebirgskreises am  30. September 2015 hatte die FDP-Fraktion einen Antrag auf Schaffung einer einheitlichen Mindestabstands-Regelung (10-H-Regelung) für Windkraftanlagen im Freistaat Sachsen – unter Einbeziehung bereits vorhandener Anlagenstandorte – gestellt.

Die drei GRÜNEN-Kreisräte lehnten diesen Antrag ab, die Begründung können Sie hier nachlesen: klick.

Mit 56 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen und 7 Stimmenthaltungen wurde der Antrag angenommen und der Landrat beauftragt, mit der Sächsischen Staatsregierung Kontakt aufzunehmen und die Forderung des Erzgebirgskreises nach einer gesetzlichen Mindestabstands-Regelung für Windkraftanlagen im Freistaat Sachsen vom Zehnfachen der Gesamthöhe zur nächstgelegenen Wohnbebauung (10-H-Regelung) darzulegen.

Das entsprechende Schreiben sendete Landrat Frank Vogel am 8. Oktober 2015 an Staatsminister Martin Dulig, Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA), am 1. Dezember 2015 ging die Antwort in die Post und wurde am 8. Dezember vom Landratsamt an die Kreisrätinnen und Kreisräte weitergeleitet.

In der Antwort heißt es unter anderem: “Statt auf starre Abstandsvorschriften setzt die Staatsregierung auf flexible Regelungen auf der Ebene der regionalen Planungsverbände (…). Die Inanspruchnahme der Länderöffnungsklausel würde die Planungsverbände in ihrer Verantwortung und Flexibilität bei der Ausweisung von Vorrang- und Eignungsgebieten für die Nutzung der Windenergie beschneiden. Darüber hinaus käme mit einer Mindestabstandsregelung von ’10 H’ der Ausbau der Windenergie im Freistaat Sachsen faktisch zum Erliegen.

Aus diesem Grund wird die Staatsregierung kein dahingehendes Gesetzgebungsverfahren einleiten. Vielmehr wurde der ‘Gemeinsame Erlass des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über Mindestabstände zwischen Wohngebieten und Vorrang- und Eignungsgebieten zur Nutzung der Windenergie vom 12. Juli 2013’ überarbeitet.”