Anfrage vom 15.4.2015 zu ehrenamtlichen Gebietsbetreuern

Am 15. April 2015 richtete Kreisrätin Ulrike Kahl eine Anfrage zu ehrenamtlichen Gebietsbetreuern im Erzgebirgskreis an das Landratsamt. Die Antwort steht bis heute noch aus.

Das Schreiben im Wortlaut:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ehrenamtlich tätige Gebietsbetreuer sind keine hoheitliche Institution, sie gelten jedoch als kompetente Ansprechpartner und Moderatoren mit fundierten Orts- und Fachkenntnissen für Einheimische und Touristen, für Verbände, Schulen, Kommunen und Medien.

Sie kennen Konfliktbereiche in ihren Gebieten, fördern die Konsensbildung, machen naturkundliche Besonderheiten bekannt und fördern damit den sanften Tourismus. Sie sensibilisieren die Menschen für die Besonderheiten der Natur und deren Gefährdungen.

Gebietsbetreuer sollen der unteren Naturschutzbehörde Berichterstattung über relevante Veränderungen und Vorkommnisse in den Gebieten geben und jene bewerten. Durch ihr Betreuungssystem im Dienste des Naturschutzes sollen sie das umfangreiche Aufgabenfeld der Naturschutzbehörden unterstützen.

Daraus leitet sich meine folgende Anfrage ab:

  1. Wie viele Schutzgebiete gibt es im Erzgebirgskreis und wie viele Schutzgebietsbetreuer sind für ihre Betreuung aktiv? (Bitte Auflistung mit Schutzgebiet, Betreuer und Erreichbarkeit)
  2. Wann sind die Betreuer durch wen bestellt worden?
  3. Gibt es schriftliche Vereinbarungen/Verträge mit den Gebietsbetreuern? (Bitte beispielhaft von jeder Art/Form ein Exemplar beifügen)
  4. Gibt es derzeit Gebiete, die nicht betreut werden, und wenn ja, welche und aus welchen Gründen?
  5. Wie viele Mitarbeiter der unteren Naturschutzbehörde des Erzgebirgskreises dienen als Ansprechpartner der Schutzgebietsbetreuer? (Bitte Auflistung der Mitarbeiter und Erreichbarkeit)
  6. Wie hoch ist der Altersdurchschnitt der Gebietsbetreuer?
  7. Wie hat sich die Anzahl der Schutzgebietsbetreuer in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln)
  8. Was unternimmt der Landkreis, um Nachwuchs für die Schutzgebietsbetreuung zu gewinnen?
  9. Welche Befähigungen haben die Gebietsbetreuer, um ihre Aufgaben erfüllen zu können?
  10. Welche Weiterbildungsmöglichkeiten werden den Gebietsbetreuern vom Landkreis angeboten?
  11. Ist die Erreichbarkeit der Gebietsbetreuer in irgendeiner Form veröffentlicht?
  12. Sind die einzelnen Gebietsbetreuer den Städten, Gemeinden und Ämtern bekannt?
  13. Welche regulären Aufgaben und Befugnisse haben die Gebietsbetreuer?
  14. Beziehen sich die Befugnisse ausschließlich auf das eigene zu betreuende Schutzgebiet oder auf alle Schutzgebiete im Erzgebirgskreis?
  15. Vor einigen Jahren wurde eine Studie zur “Erfassung der Ressourcen und Bedürfnisse zur Profilierung des ehrenamtlichen Naturschutzes im Erzgebirgskreis” erstellt. Welche Erkenntnisse lieferte diese Studie dem Landkreis bzw. welche konkreten Handlungsmöglichkeiten leiten sich daraus ab?