Landesamt für Denkmalpflege: Erhalt der Herrenmühle liegt im öffentlichen Interesse

Ulrike Kahl, Kreisrätin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Erzgebirgskreistag
Ulrike Kahl, Kreisrätin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Erzgebirgskreistag

Zur in der Presse oft zitierten Strittigkeit zum Denkmalcharakter der vom Abriss bedrohten Schwarzenberger Herrenmühle erbat sich Kreisrätin Ulrike Kahl entsprechende Auskunft von der Unteren Denkmalbehörde des Landkreises.

Demnach wurde vor fünf Jahren eine Überprüfung der Denkmaleigenschaft durch das Landesamt für Denkmalpflege in Dresden vorgenommen, welches in seiner detaillierten Stellungnahme das historische Gebäude in seiner Gesamtheit als Kulturdenkmal nach § 2 des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes ausweist.

In dieser Stellungnahme wird ausgeführt, dass “die Herrenmühle ein Kulturdenkmal aus orts-, bau- und technikgeschichtlichen sowie aus städtbebaulichen Gründen” ist.

Das Landesamt weist in seiner Begründung darauf hin, dass das Objekt “neben Schloss und Kirche und mit diesen in der besonderen städtebaulichen Stadtsituation optisch korrespondierend, eines der Kerngebäude (ist), an denen sich die Ortsgeschichte konstituiert”. Vermutlich war die Herrenmühle Dominialgut mit Mahlzwang, sie ist bereits im 16. Jahrhundert erwähnt.

Ferner stellten die Fachleute fest, dass “trotz baulicher Veränderungen der Dokumentationswert der Mühle hoch ist und das Gebäude zudem durch die städtebauliche Lage” sowie die “besondere ortsgeschichtliche Relevanz exemplarischen Wert” besitzt. Daraus leitet sich zwangsläufig ein öffentliches Interesse am Erhalt der Herrenmühle ab.

“Die Stellungnahme bestärkt uns GRÜNE in der Forderung, die Herrenmühle nicht dem Abriss preiszugeben und Lösungen für den Erhalt zu suchen”, so Ulrike Kahl.

Die detaillierte Auskunft des Landesamts für Denkmalpflege ist als PDF-Dokument im folgenden Artikel hinterlegt: Anfrage vom 7.1.2016 zum Denkmalstatus der Herrenmühle in Schwarzenberg (Antwort)