Am 7. Januar 2016 fragte Kreisrätin Ulrike Kahl beim Landratsamt an, ob die Herrenmühle in Schwarzenberg als solche bzw. welche Teile des stadtbildprägenden Hauses unter Schutz stehen.
Die Antwort kam am heutigen Montag, den 18. Januar 2016. Landrat Frank Vogel verweist auf eine Überprüfung der Denkmaleigenschaft der Herrenmühle durch das Landesamt für Denkmalpflege im Jahr 2010. Demnach “ist die Herrenmühle in ihrer Gesamtheit als Kulturdenkmal erfasst”.
Das entsprechende Schreiben aus dem Landesamt für Denkmalpflege ist vom 9. Februar 2010, überprüft wurde die Denkmaleigenschaft der Herrenmühle am 5. Februar 2010:
“Als Ergebnis wird festgestellt, dass es sich um ein Kulturdenkmal nach § 2 Sächsisches Denkmalschutzgesetz handelt.
Die Herrenmühle ist ein Kulturdenkmal aus orts-, bau- und technikgeschichtlichen sowie aus städtebaulichen Gründen. Sie ist, neben Schloss und Kirche und mit diesen in der besonderen städtebaulichen Stadtsituation optisch korrespondierend, eines der Kerngebäude, an denen sich die Ortsgeschichte konstitutiert.
Sie war vermutlich Dominialgut mit Mahlzwang und ist bereits im 16. Jahrhundert erwähnt. Das heutige Anwesen besteht zu noch etwa einem Viertel im südlichen Teil aus der Bausubstanz des frühen 18. Jahrhunderts (Neuerrichtung nach Bränden 1673 und 1709), vorwiegend jedoch aus einem dominaten Vergrößerungsbau von 1937, der die übrige gedrungene, dickwandige ältere Baumasse umfassend verdrängte. Daher ist die baugeschichtliche Bedeutung der Mühle zwar gegeben, da von beiden Bauzeiten die entsprechende Formensprache erkennbar ist, aber diese ist nicht so hervorragend wie die ortsgeschichtliche und städtebauliche Bedeutung. (…)
Trotz der genannten baulichen Veränderungen ist der Dokumentationswert der Mühle hoch, da die Veränderungen von 1937 und ein Großteil der technischen Einrichtung ebenfalls bereits historisch sind. Durch die städtebauliche Lage und die besondere ortsgeschichtliche Relevanz hat das Gebäude zudem exemplarischen Wert. Der Erhalt der Herrenmühle liegt im öffentlichen Interesse.”
- Das gesamte Schreiben lesen: Denkmaleigenschaft_Herrenmuehle_Schwarzenberg (PDF-Datei)
- Anfrage vom 7. Januar 2016 zum Denkmalstatus der Herrenmühle: Artikel lesen
- Antwort Landratsamt vom 18. Januar 2016: Gruene_Kreistag_Erzgebirgskreis_Anfrage_07012016 (PDF-Datei)
- Sächsisches Denkmalschutzgesetz: www.sachsen.de

Ensemble Herrenmühle, St. Georgenkirche und Schloss Schwarzenberg
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