Sehr geehrte Damen und Herren,
wie die Freie Presse, Lokalausgabe Aue, am 29. Januar 2020 berichtete, gehen die Abtragungsarbeiten an der ehemaligen Uranbergbau-Halde 65 in Bad Schlema ihrem Ende entgegen, so dass letztlich die Fläche mit einer Schicht Mineralboden abgedeckt werden soll.
Lt. Pressebericht sollen ca. 2,8 ha von ehemals 4,6 ha der Haldenfläche künftig von der Stadt Aue-Bad Schlema genutzt werden können, die eine Bebauung in Form von Wohnhäusern oder Handelsflächen bzw. das Anlegen eines Park- oder Festplatzes erwägt. Zuerst will die Wismut jedoch Wege auf dem Gelände errichten.
In einer Antwort des damaligen Umweltministers auf eine Kleine Anfrage von MdL Volkmar Zschocke führt ersterer aus, dass die Fällung der insgesamt 16 500 Bäume auf der Halde der Baufeldfreimachung dienten und die untere Forstbehörde eine befristete Waldumwandlungsgenehmigung gemäß $ I Absatz 1 des Waldgesetzes für den FreistaatSachsen (SächsWaldG) erteilt hat. Den Ausführungen des Umweltministers zufolge ist die umgewandelte Waldfläche bis zum 31. Dezember 2021 vollständig wieder aufzuforsten (siehe Anhang).
1. Hat die Landkreisverwaltung eine Erklärung, wieso die Stadt Aue-Bad Schlema eine Bebauung oder anderweitige Nutzung der ursprünglichen Haldenfläche in Betracht zieht, währenddessen das sächsische Umweltministerium ebenso wie die untere Forstbehörde von einer vollständigen Wiederaufforstung ausgehen? Bereits im Juni 2018 begrüßte nach Presseangaben die Gemeindeverwaltung von Bad Schlema das Projekt, auch weil es “keine verwertbaren Bauflächen mehr gibt”. Mit der Sanierung gewönne der Ort mehrere Hektar an Bauland, etwa für Wohnhäuser und Handelsflächen (siehe auch https://www.freiepresse.de/erzgebirge/stollberg/halde-65-soll-verschwinden-mit-hilfe-von-180-lkw-am-tag-artikel10248514).
2. War der Landkreisbehörde bei Erteilung der befristeten Waldumwandlungsgenehmigung der Fakt einer anschließenden Bebauungsabsicht bekannt?
3. Auf welcher rechtlichen Grundlage kann aus Sicht des Landkreises eine anschließende Bebauung des Haldenareals erfolgen?
4. Gibt es bereits Anfragen/Anträge auf eine dauerhafte Waldumwandlung?
5. Wenn ja, befürwortet der Landkreis eine solche?
6. Wie soll nach Meinung der Landkreisverwaltung eine mögliche Kompensation für das ehemalige Waldareal geschaffen werden?
Ich danke und grüße freundlich,
Ulrike Kahl
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