Kreisanfrage Illegale Geländefahrten motorsisierter Biker im Kreisgebiet (Antwort vom 13.07.2020)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürgerinnen aus dem Erzgebirgskreis beklagen immer wieder illegale Geländefahrten von motorisierten Bikern, die als Gangs in Wäldern, über Felder und sogar in Flussläufen illegale Rennen austragen. Zum Verdruss von Landwirten und Waldbesitzern, aber auch von Anwohnerinnen, schädigen sie damit Flora und Fauna nachhaltig und zerpflügen mit ihren Geländemaschinen wertvolle Erzgebirgslandschaft und -natur. Zudem fühlen sich die Betroffenen durch Lärm und Abgase der Fahrzeuge belästigt und fordern, dass diese Motocross-Fahrten mittels öffentlicher Kontrollen oder anderweitiger Maßnahmen unterbunden werden.

Auch in Zeiten großer Trockenheit und damit verbundener Waldbrandgefahr geht von den Motocrossmaschinen ein weiteres gravierendes Risiko aus. Durch erhitzte Fahrzeugteile können insbesondere Trockengräser leicht entzündet werden und so einen Schwelbrand auslösen, wodurch ein Übergreifen auf die Baumbestände nicht auszuschließen ist.

Private Verfolger haben keine Chance, die Fahrten zu stoppen, ziehen stets den Kürzeren und müssen agressive Beschimpfungen über sich ergehen lassen. Helme und fehlende Kennzeichen machen es schwierig, die Verursacher zu identifizieren. Ein rigoroses Durchgreifen der Ordnungsbehörden wird vermisst.

Im Brandenburgischen kooperieren bei gleicher Problemlage Kommunen, Polizei und Forstbehörden miteinander und setzen diesbzgl. auch Drohnen ein.

  1. Sind der Landkreisverwaltung solche illegalen Fahrten bekannt bzw. wurden solche schon zur Anzeige gebracht?
  2. Wurden in den vergangenen drei Jahren für derlei begangene Ordnungswidrigkeiten Bußgelder verhängt?
  3. Welche Möglichkeiten sieht die Landkreisverwaltung, um solche illegalen Fahrten zu unterbinden bzw. welche Maßnahmen werden als zielführend erachtet?

Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Kahl

2020-07-13-Illegale-Geländefahrten-motorisierter-Biker-im-Kreisgebiet-KR-Kahl