Kreisanfrage: Gründung von Gemeindeversammlungen im Erzgebirgskreis (Antwort vom 08.12.2022)

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie die Marienberger Freie Presse am 18. November berichtete, gibt es in der Gemeinde Drebach Bestrebungen von Bürgerinnen und Bürgern – vermutlich aus dem Umfeld der Bürgerinitiative “Gegenwind im Heidelbachtal” –  eine Gemeindeversammlung zu gründen, obwohl in Sachsen dazu die rechtlichen Grundlagen nicht gegeben sind.

Auch in Zwönitz gab es bereits 2021 Aktivitäten, durch eine selbsternannte Gemeindeversammlung den demokratisch gewählten Stadtrat seine Befugmisse abzusprechen bzw. diesen abzulösen. Sie deklarierte sich dort als “Alternative zur Alternativlosigkeit” und vereinte Personen aus dem Umfeld der Querdenker-und Corona-Leugner-Bewegung.

1. Welche Kenntnisse liegen der Landkreisverwaltung, insbesondere auch der Kommunalaufsicht, zu den jüngsten Vorgängen in Drebach vor?

2. Geht nach Meinung der Landkreisverwaltung von den gegründeten Gemeindeversammlungen eine Gefahr für die Demokratie aus?

3. Wenn ja, welche Instrumente sieht die Landkreisverwaltung, gegen mögliche Verfassungsfeinde vorzugehen?

4. Sind der Landkreisverwaltung ähnliche Vorgehensweisen zur Etablierung einer Gemeindeversammlung im Landkreis bekannt?


Mit freundlichen Grüßen und Dank,

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Ulrike Kahl
 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
2022-12-08-Gruendung-von-Gemeindeversammlungen-im-Erzgebirgskreis-FV-Kahl