Kreisanfrage: Arbeitsfähigkeit des Gesundheitsamtes/Inzidenzwert-Diskussion (Antwort vom 17.09.2021)

Sehr geehrte Damen und Herren,

in jüngster Zeit wird verstärkt darüber diskutiert, ob bei zukünftigen Coronaschutzmaßnahmen nicht nur der Inzidenzwert als Gradmesser herangezogen werden soll, sondern auch andere Parameter Berücksichtigung finden sollen.
In diese Betrachtungen muss jedoch nach wie vor die Arbeitsfähigkeit der kommunalen Gesundheitsämter einfließen. Denn jene Behörde ist durch ihr Aufgabenfeld ein ausgesprochen entscheidender Akteur im Kampf gegen die Ausbreitung der Corona-Pandemie. Als Grenzwert, also jener Wert, ab dem ein Gesundheitsamt die Kontaktpersonennachverfolgung nicht mehr allumfassend gewährleisten kann, wurde eine Sieben-Tage-Inzidenz von 50 festgelegt.

Das Robert-Koch-Institut entwickelte ein Drei-Stufen-Modell, um festzustellen, ab wann die Gesundheitsämter überlastet sind.

  • Stufe 1: Die Landkreise müssen dem RKI demnach mitteilen, ob die Durchführung der Infektionsschutzmaßnahmen noch sichergestellt werden kann
  • Stufe 2: Die Landkreise müssen mitteilen, ob die Durchführung der Infektionsschutzmaßnahmen absehbar nicht mehr sichergestellt werden kann
  • Stufe 3: Die Landkreise müssen mitteilen, ob die Durchführung der Infektionsschutzmaßnahmen aufgrund von Kapazitätsengpässen nicht mehr vollständig erfolgt

1. Für welche Zeiträume wurde in den zurückliegenden Monaten ab März 2020 welche Stufen gemeldet?

2. Bei wie viel Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern pro Woche konnte rückblickend die Kontaktverfolgung im Erzgebirgskreis noch vollständig erfolgen, ab wann wurde es kritisch bzw. eher kaum mehr zu bewältigen?

3. Befürwortet die Landkreisverwaltung Pläne, dass andere Parameter als allein der Inzidenzwert für die Anordnung von Schutzmaßnahmen herangezogen werden?


Mit Dank und freundlichen Grüßen,
Ulrike Kahl




2021-09-17-Arbeitsfaehigkeit-des-Gesundheitsamtes-Inzidenzwert-Diskussion_FV-Kahl