GRÜNE plädieren für eine Wildvogelauffangstation im Erzgebirgskreis

Den Erzgebirgskreis prägt eine einzigartige Naturausstattung. Das Regionalmanagement Erzgebirge wirbt mit der intakten Natur, die man „hier auf Schritt und Tritt entdecken kann“. Im Landkreis befinden sich aktuell 32 ausgewiesene Naturschutzgebiete. Ein großer Teil des Erzgebirges gehört zum Naturpark Erzgebirge/Vogtland. Mit 120 km hat der Naturpark Erzgebirge/Vogtland die größte Längsausdehnung unter den Naturparks in Deutschland. Intakte Natur bedeutet nach Meinung der Kreistagsfraktion von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN jedoch nicht nur Bereicherung der Lebenssituation aller Bürger im Erzgebirgskreis oder attraktive Werbebotschaft für touristische Zwecke, sondern auch Verantwortung zum Schutz und Erhalt.

Dazu Kay Meister, Kreisrat der GRÜNEN:

„Der ehrenamtliche Naturschutzdienst, Naturschutzverbände, Tierärzte, Tierheime und Naturschutzstationen der Erzgebirgskreises werden regelmäßig mit dem Phänomen verletzt aufgefundener Tierarten, speziell verunglückter Vögel, konfrontiert. Leider bestehen bei den genannten Aktiven nur wenige Kapazitäten, Tiere gesund zu pflegen. Eine organisierte flächendeckende Lösung für dieses gesellschaftliche Anliegen und speziell für die Sorgen tierlieber Bürgerinnen und Bürger, die sich um verletzte Wildtiere kümmern, besteht momentan nicht.“


Aktuell formiert sich ein Verein im Raum Stollberg auf privater Basis, der die Einrichtung einer Wildvogelauffangstation zum Ziel hat. Bei der Errichtung der Wildvogelstation in Stollberg ist der Verein deswegen größtenteils auf Spenden angewiesen.

Die Notwendigkeit einer Wildvogelauffangstation ist besonders hervorzuheben, da jene die einzige ihrer Art im großflächigen Gebiet des Erzgebirgskreises darstellen würde. Der neugegründetete Verein “Wildvogelauffangstation Stollberg & Westerzgebirge e.V” setzt sich bereits schon vor der Errichtung der Auffangstation für die Pflege und Versorgung notleidender Wildvögel ein.

Zurzeit nimmt der Verein notleidende Wildvögel zwar an, doch müssen diese auch oft auf weiten Wegen, durch das Verschicken, z. B. zu den näher gelegenen Wildvogellauffangstationen in Thüringen oder Dresden, versendet werden. Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Tierschützer wird größtenteils aus eigener Tasche gezahlt. In Not geratene Wildvögel, wie zum Beispiel verletzte Tiere oder verwaiste Jungvögel dürfen zum Zwecke der Pflege oder Aufzucht mitgenommen werden und sind unverzüglich nach ihrer Genesung wieder in die Freiheit zu entlassen.

Nach Meinung der GRÜNEN muss der artgerechte Umgang mit den Tieren in anerkannten Pflegestationen aus tierschutzrechtlicher Perspektive gewährleistet werden.
Anerkannte Pflegestationen in Sachsen (Igelstationen, Vogelstationen, Tierspital etc.) besitzen eine behördliche Genehmigung, Wildtiere zur Pflege aufzunehmen.

„Dieses Vorgehen wird besonders im Sinne des Tierschutzes durch die Kreisräte von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN im Erzgebirgskreis befürwortet. Tier- und Naturschutz stellen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe dar, wobei nicht nur einzelne Privatpersonen in der Verantwortung stehen dürfen. Eine gezielte finanzielle Unterstützung für die Errichtung von Wildvogelauffangstationen sollte auf kommunaler sowie auf Landesebene im politischen Diskurs stehen“, so der GRÜNE.