GRÜNE für Mitwirkungspflicht von Infizierten bei Kontaktermittlung – Zeitfaktor in der Fallermittlung muss reduziert werden

Die Infektionszahlen der an Covid-19 Erkrankten im Landkreis verharren trotz der Anfang November erlassenen und später nochmals verschärften Maßnahmen weiter auf hohem Niveau.

“Mit Bedauern nehmen wir zur Kenntnis, dass die erste Klinik im Kreis sich notgedrungen von der Corona-Notfall-Versorgung abmelden musste und unser medizinisches und pflegerisches Personal genauso so wie die Mitarbeiter*innen der Gesundheitsbehörde längst am Limit arbeiten”, so Ulrike Kahl, Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN im Kreistag.

“Bereits seit Wochen ist dem Gesundheitsamt trotz Personalaufstockung die Kontaktnachverfolgung schier unmöglich geworden. Oft werden Kontaktpersonen Infizierter entweder gar nicht mehr erfasst bzw. erst viel zu spät benachrichtigt. Hier liegt ein großer Schwachpunkt, weil wertvolle Zeit verloren geht, in der die Kontaktpersonen als mögliche Infektionsquelle unbemerkt das Virus weitertragen können. Dies alles sind Umstände, die die Ausbreitung des Infektionsgeschehens weiter befördern und die wir ursprünglich vermeiden wollten, aber nun zu meistern gezwungen sind. Deshalb sollte der Landkreis in Erwägung ziehen,  hier umzusteuern und eine Mitwirkungspflicht von Infizierten und deren Kontaktpersonen zu veranlassen.”

Seit Oktober arbeiten beispielsweise die Gesundheitsämter in Berlin nach einem solchen Handlungsmuster:

Durch die rasant gestiegenen Infektionszahlen und des enormen Bearbeitungsrückstandes  sahen sich die Behörden einiger Stadtbezirke veranlasst, auf mehr Eigenverantwortung von Infizierten und deren Kontaktpersonen zu setzen. Menschen mit positivem Testergebnis wurden daher verpflichtet, sich auch ohne Kontakt zum Gesundheitsamt so schnell wie möglich in häusliche Isolation zu begeben. Zudem sind sie angehalten, umgehend alle ihre Kontaktpersonen über ihre Infektion zu informieren, damit sich letztere testen lassen sowie in Quarantäne gehen können. Es gilt dort also für Infizierte wie für Kontaktpersonen bereits ohne individuelle amtsärztliche Anordnung eine Pflicht zur Selbstquarantäne. Den Bescheid für den Arbeitgeber können jene beim Gesundheitsamt anfordern.

Die Pflicht zur Selbstisolation bzw. -quarantäne wurde auch entsprechend in einer Allgemeinverordnung verfügt (siehe https://www.berlin.de/ba-neukoelln/corona/allgemeinverfuegung-des-bezirksamtes-neukoelln-1016223.php).  Dabei werden Verstöße als Ordnungswidrigkeit gewertet und mit entsprechenden Bußgeldern geahndet. Vermittelt und bekannt gemacht wurden die neuen Regelungen durch entsprechende Informationskampagnen.

Diese Verfahrensweise kam beispielsweise im Frühjahr bereits Saarland und anderen europäischen Staaten zum Einsatz.

“Durch viele persönliche Berichte und Beispiele halte ich es für sinnvoll und wichtig, dass auch wir einen solchen Weg einschlagen. Den Zeitfaktor in der Fallermittlung zu reduzieren, ist ein Gebot der Stunde. Sonst laufen wir Gefahr, die Krise kaum mehr zu bewältigen und weiterhin Schwerkranke und Tode in Kauf zu nehmen”, resümiert die GRÜNE.

Siehe auch:  https://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2020-10/corona-infektionen-kontaktpersonen-quarantaene-gesundheitsamt-neukoelln