Anfrage vom 30.4.2015 zur Betreuung von Flüchtlingskindern in Kindertagesstätten

Am 19. Mai 2015 erhielt Kreisrätin Ulrike Kahl die Antworten auf ihre Anfrage vom 30. April 2015 zur Betreuung von Flüchtlingskindern in Kindertagesstätten:

Sehr geehrte Frau Kreisrätin Kahl,

i. A. des Landrates beantworte ich Ihre Anfrage zur Betreuung von Flüchtlingskindern in Kindertagesstätten vom 30.04.2015 wie folgt:

zu Frage 1:
Welche Informationsmaterialien zur Kindertagesbetreuung gibt es im Landkreis für Flüchtlingsfamilien und Asylsuchende mit Kleinkindern?

Als Informationsmaterialien stehen u. a. der Sozialnavigator des Erzgebirgskreises, die Homepages der Kommunen, Träger und Kitas, der Elternkompass des Erzgebirgskreises sowie weitere Flyer und Informationsmaterialien der Träger und Kitas zur Verfügung. Zudem ist das Begleitheft zum Sächsischen Bildungsplan in verschiedenen Sprachen erhältlich.

zu Frage 2:
Wer übernimmt im Falle von Flüchtlingsfamilien und Asylsuchenden die Information und Beratung zum Platzangebot von Kindertageseinrichtungen nach § 24 Abs. 5 SGB VIII?

Die Information und Beratung zu den Kindertagesbetreuungsangeboten entsprechend § 24 Abs. 5 SGB VIII erfolgt durch die Fachberatung Kita/Kindertagespflege des Referates Jugendhilfe. In der Praxis nehmen die Flüchtlingsfamilien und Asylsuchenden häufig direkt Kontakt zu den Kindertageseinrichtungen, Trägern und Kommunen auf.

zu Frage 3:
Wer weist in welcher Form Flüchtlingsfamilien und Asylsuchende auf diesen Beratungsanspruch nach § 24 Abs. 5 SGB VIII hin?

Hinweise auf o. g. Beratungsanspruch erfolgen u. a. durch das Sachgebiet Migration- und Personenstandswesen, durch die Kommunen und die vor Ort in diesem Aufgabengebiet tätigen Vereine und Träger. Wie bereits in der Antwort zur Frage 2 erwähnt, erfolgt durch die Flüchtlingsfamilien und Asylsuchenden häufig eine direkte Kontaktaufnahme zu den Kindertageseinrichtungen, Trägern und Kommunen.

zu Frage 4:
In welchem Umfang stehen Kapazitäten für Flüchtlingskinder bzw. Kinder von Asylsuchenden in örtlichen Kindertageseinrichtungen zur Verfügung?

Nach § 6 Abs. 2 i. V. m. § 24 Abs. 2 und 3 SGB VIII haben ausländische Kinder ab vollendetem ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf einen Kindertagesbetreuungsplatz, wenn die Eltern rechtmäßig oder aufgrund einer ausländerrechtlichen Duldung ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Diesem Anspruch kann im Erzgebirgskreis grundsätzlich entsprochen werden. Es erfolgt keine separate Reservierung von Kapazitäten für Flüchtlingskinder bzw. Kinder von Asylsuchenden in den Kindertageseinrichtungen.

zu Frage 5:
Wie viele Kinder von Flüchtlingen bzw. Asylsuchenden bis zum Schuleintrittsalter wurden seit 2011 in örtlichen Kindertageseinrichtungen betreut? (Bitte jährliche Angabe)

Im Rahmen der Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum 30.06.2014 wurden erstmals folgende Angaben für den Erzgebirgskreis erfasst (bezogen auf alle Kindestagesbetreuungsangebote, d. h. Kinderkrippe/Kindertagespflege, Kindergarten und Hort):

22.573 betreute Kinder insgesamt
18 Kinder aus Asylbewerberfamilien in Kindertagesbetreuung
407 Kinder mit sonstiger ausländischer Herkunft (Kinder mit mindestens einem ausländischen Elternteil und nicht im Asylbewerberverfahren)

In den Vorjahren erfolgte diese Erfassung nicht.

zu Frage 6:
Wie wird in Fällen verfahren, in denen Kindern aus Flüchtlingsfamilien oder von Asylsuchenden trotz Rechtsanspruch kein Platz in einer örtlichen Kindertageseinrichtung angeboten werden kann?

Kann in einer Kommune einem Kind keine bedarfsgerechte Betreuungsmöglichkeit angeboten werden, erfolgt die Information an die Mitarbeiter/innen der Kita-Fachberatung des Referates Jugendhilfe. Zwischen dem Mitarbeiter/innen der Fachberatung, der Kommune, ggf. dem freien Träger, der Kita sowie den betroffenen Eltern werden alle verfügbaren Optionen für den Einzelfall geprüft, um ein geeignetes Betreuungsangebot zur Verfügung zu stellen.

zu Frage 7:
In welchem Umfang übernahm und übernimmt das zuständige Jugendamt seit 2011 Elternbeiträge von Flüchtlingsfamilien oder Asylsuchenden, wenn deren Kinder in einer Kindertageseinrichtung betreut werden? (Bitte mit jährlichen Angaben)

Bei Vorliegen der gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen werden die Elternbeiträge von Flüchtlingsfamilien oder Asylsuchenden übernommen. Es erfolgt keine separate statistische Erfassung von Fallzahlen.

Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Bastian

Referatsleiter Kreistag
Landratsamt Erzgebirgskreis, Paulus-Jensius-Str. 24, 09456 Annaberg-Buchholz