Anfrage vom 19.9.2016 zur sozialen Betreuung für Flüchtlinge in Stollberg

Am heutigen Montag, den 19. September 2016, richtete Kreisrätin Ulrike Kahl folgende Anfrage an das Landratsamt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hätte gern Auskunft darüber, ob die Stadt Stollberg nach der Richtlinie Soziale Betreuung für Flüchtlinge vom 08. Juli 2015 (Sächs.ABl. S. 992) arbeitet und daher aus diesen Landes-Fördermitteln schöpft.

Ebenso hätte ich gern gewusst, wie die konkreten Vorgaben für die Soziale Betreuung und Beratung für alle Träger in diesem Bereich lauten bzw. ob für alle Träger im Landkreis gleichermaßen die entsprechenden Durchführungsbestimmungen gelten.

Für Ihre Antwort habe ich mir Montag, den 26.09.16, vorgemerkt.

Mit Dank und freundlichen Grüßen
Ulrike Kahl