Kreisanfrage: Verbringung arsenhaltiger Aushub (Antwort vom 19.08.2021)

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie die Freie Presse am 09.08.21 berichtete, soll im Erzgebirgskreis per Sonderregelung ein Bodenplanungsgebiet ausgewiesen werden.

Entnommenes Bodenmaterial, welches über den Grenzwert mit Arsen u. a. belastet ist, muss danach nicht mehr in entfernte Deponien transportiert werden. Auch zwei Steinbrüche können demnach jetzt mit selbigem Material rekultultiviert werden.

Welche beiden Steinbrüche werden für diesen Zweck ins Auge gefasst?

Mit Dank und freundlichen Grüßen,

Ulrike Kahl

2021-08-20-Bodenplanungsgebiet-FV-Kahl