Grüne im Kreistag begrüßen geplante Klimamillionen des Freistaates für den Erzgebirgskreis – Investitionen in nachhaltige und krisensichere Klimaprojekte müssen vorangetrieben werden

Die Kreistagsfraktion der GRÜNEN im Erzgebirge begrüßt, dass der Freistaat im künftigen Doppelhaushalt 2023/2024 den Landkreisen erstmals je eine Million Euro pro Kreis und Jahr zur Verfügung stellt, die für konkrete Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen verausgabt werden können.

“Mit diesem Budget ist der Erzgebirgskreis angehalten, mehr in eine klimaschonende Mobilität und erneuerbare Energien zu investieren, die nachhaltig und krisensicher zugleich sind.  Die Klimaerwärmung bringt es aber auch mit sich, dass wir zur Umsetzung gezielter Klimaanpassungsmaßnahmen gezwungen sind, die ebenso aus diesen Mitteln finanziert werden können”, so Ulrike Kahl, Fraktionsvorsitzende der Kreistagsfraktion der GRÜNEN.

“Der Landkreis hat hinsichtlich der zu bestreitenden Energiewende großen Nachholbedarf und ist gut beraten, jetzt entsprechende Vorhaben aus der Schublade zu holen, jene voranzutreiben bzw. zum Nachahmer von Best-Practice-Beispielen anderer Regionen zu werden. Wir können dieses Geld dringend gebrauchen und in die laufenden Finanzplanungen mit einbinden. Letztlich obliegt es unserer Verantwortung, mit entsprechender Vorsorge und Hand in Hand mit den kreisangehörigen Gemeinden auch unseren Nachkommen ein lebenswertes Erzgebirge zu hinterlassen.”


Siehe auch: https://www.antennesachsen.de/beitrag/landkreise-erhalten-klima-million-748725/

Weitere Informationen:

Die Pläne der Koalitionsfraktionen sehen vor, dass der Freistaat Sachsen künftig insgesamt 13 Millionen Euro pro Jahr als kommunales Energie- und Klimabudget für alle sächsischen Landkreise und kreisfreien Städte zur Verfügung stellt. Das Geld darf eingesetzt werden für:

  • Investitionen und Maßnahmen zur Nutzung Erneuerbarer Energien,
  • Investitionsmaßnahmen in klimaschonende Mobilität,
  • Investitionen in nachhaltiges Wasser-, Ressourcen- und Energiemanagement,
  • präventive Investitionen und Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz von Kommunen gegenüber Klimaveränderungen und hohen Energiekosten sowie
  • Maßnahmen, die solche Investitionen und Maßnahmen fördern oder vorbereiten.

Dabei sind die Nachhaltigkeitskriterien der Europäischen Union zu berücksichtigen. Die Auszahlung erfolgt über die Landesdirektion Sachsen. Eine Evaluierung des Verfahrens und der Wirkung der Maßnahmen ist vorgesehen.