Anfrage vom 3.2.2016 zur Anwendung umweltschonender Wildkrautbeseitigungsmethoden auf Landkreisflächen (Antwort und Nachfrage)

Am 3. Februar 2016 hatte Kreisrätin Ulrike Kahl eine Anfrage zur Anwendung umweltschonender Wildkrautbeseitigungsmethoden auf Landkreisflächen an das Landratsamt gesendet, konkret zum Einsatz von Geräten mit Heißwasser (98 °C), der sogenannten Heißwassermethode:

1. Sieht die Landkreisverwaltung in diesem Angebot zur Wildkrautbeseitigung auf ihren Flächen eine Alternative zum Glyphosat-Einsatz? Wenn nein, warum nicht?

2. Gab es auf entsprechenden Flächen bereits Tests bzw. beabsichtigt die Landkreisverwaltung, die Möglichkeiten der Heißwassermethode zu prüfen?

Am 15. Februar 2016 kam die Antwort aus dem Landratsamt:

Das Referat Straßenunterhaltung hat im Jahr 2014 mehrere Wochen in den Straßenmeistereien die Heißwassermethode zur Bekämpfung von Wildkräutern getestet. Die Firma Fethke, die diese Geräte vermietet und vertreibt, bestätigte es bereits. In Auswertung der Ergebnisse kam der Landkreis zu dem Schluss, dass der Einsatz dieser Methode und Geräte im kommunalen Bereich für Plätze, Standflächen, Gehwege oder Parkanlagen durchaus positiv zu bewerten ist. Die Pflege dieser Anlagen gehört jedoch nicht zu den Aufgabenbereichen der Straßenunterhaltung. Insoweit besteht die Aufgabe darin, Schnittgerinne, Bankettbereiche, Verkehrsinseln und Ähnliches von zumeist hoch wuchernden Unkräutern zu befreien, um die Sichtverhältnisse und damit die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Dies geschieht bei hohem Verkehrsaufkommen. Bei der Anwendung der Heißwassermethode müssen im laufenden Jahr mehrere Durchläufe gefahren werden, die zwingend Verkehrssicherungsmaßnahmen erfordern, die jedoch wegen der übrigen hohen Bautätigkeit nicht immer durchführbar sind. Aus wirtschaftlicher und technischer Sicht ist ein Einsatz in diesen speziellen Aufgabenbereichen nicht durchführbar.

Am 16. Februar 2016 sendete Kreisrätin Ulrike Kahl eine Nachfrage an das Landratsamt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme noch einmal Bezug auf Ihre Antwort zum Thema Wildkrautbeseitigung mittels Heißwassermethode.

Die Firma Fethke aus Grünhainichen teilt uns mit, dass die Ihnen vorgeführten Testanwendungen nur mit einer “Handmaschine” erfolgten, das Unternehmen aber entsprechend große Ausbringeinrichtungen für Schnittgerinne, Verkehrsinseln und Bankette selbst produziert.

Halten Sie unter diesen Gesichtspunkten eine nochmalige Prüfung bzw. erneute Tests für angebracht? Siehe Anschreiben unten sowie Fotos im Anhang.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Kahl

Sehr geehrte Frau Kahl,

die angesprochenen Testarbeiten wurden mit der zum damaligen Zeitpunkt kleinsten Maschine durchgeführt.
Bei einer Leistung von 8 l/min bedeutet dieses eine maximale Arbeitsbreite von 20 cm.
Es handelte sich dabei nur um eine sogenannte  “Handmaschine”.
Die Testarbeiten wurden wegen der Wirkung der Heißwassermethode durchgeführt.
Mit den größeren Geräten (30 l/min und 34 l/min) können Arbeitsbreiten von 800 bzw. 1400 mm bearbeitet werden.
Da wir die Ausbringeinrichtung von 800 mm selbst herstellen, ist es kein Problem diese an einen Mäharm zu montieren (Schnittgerinne, Verkehrsinseln und Bankette).
Die Arbeiten sind Mäharbeiten im Straßenbereich gleichzusetzen.
Zu weiteren Fragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung und wünsche Ihnen eine schöne Woche.

MfG
Jürgen Fethke

High Schnittgerinne
Firma Jürgen Fethke
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Firma Jürgen Fethke
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Firma Jürgen Fethke