Anfrage vom 28.4.2016 zu geplanten Bauten an Oberwiesenthaler Emil-Riedel-Straße im Schwarzstorchvorkommen (Antwort)

Am 28. April 2016 stellte Kreisrätin Ulrike Kahl eine Anfrage an das Landratsamt bezüglich Bauarbeiten auf dem Offenland links der Emil-Riedel-Straße in Oberwiesenthal im Schwarzstorchvorkommen.

Die Anfrage:

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf dem Offenland links der Emil-Riedel-Straße in Oberwiesenthal wird mit Bauarbeiten begonnen. Da unseres Wissens das geplante Bauvorhaben im Außenbereich liegt und zudem in diesem Bereich seit vielen Jahren ein Schwarzstorchvorkommen existiert, ist dort unseres Erachtens eine Baugenehmigung zu hinterfragen. Wurde jene bereits erteilt? Wenn ja, wieso und mit welchen Auflagen?

Der Plan zum Bau eines Golfplatzes in selbigem Gebiet wurde vor ca. 10 Jahren nicht genehmigt – aus welchen Gründen scheiterte dieses Vorhaben?

Zudem wurde im weiteren Verlauf der Emil-Riedel-Straße die bisherige Tonnagebegrenzung von 5,5 t aufgehoben. Welche Gründe sprechen dafür? Handelt es sich dabei nur um eine temporäre Maßnahme?

Mittels welcher Maßnahmen gedenkt die Landkreisverwaltung den Schwarzstorch dort zu schützen?

Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Kahl

Die Antwort aus dem Landratsamt kam am 12. Juli 2016:

Sehr geehrte Frau Kreisrätin Kahl,

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

Die Bauarbeiten betreffen das Bauvorhaben des landwirtschaftlichen Betriebes von Frau Gabriele Gropp, die diese Maßnahme bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Erzgebirgskreises als Bauherr beantragt hat.
Die Bezeichnung des Bauvorhabens lautet: Neubau Futterunterstand und Bergeraum. Die Zulässigkeit des Bauvorhabens gemäß § 35 BauGB wurde geprüft und in Verbindung mit der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde bestätigt. Entsprechende Auflagen zum naturschutzrechtlichen Ausgleich wurden bedingungsweise in die Baugenehmigung aufgenommen, die abschließend am 06.06.2016 erteilt wurde.

Im Rahmen der umfangreichen naturschutzrechtlichen Recherchen, in die auch die Ehrenamtlichen Naturschutzhelfer und entsprechende Gutachter einbezogen wurden, wurden keine Schwarzstorchvorkommen benannt.
Der Unteren Naturschutzbehörde sind ebenfalls keine diesbezüglichen Vorkommen bekannt. Alle bekannten Schwarzstorchvorkommen des Erzgebirgskreises werden von Ehrenamtlichen Naturschutzhelfern betreut und überwacht.
Sollten diesbezüglich andere Erkenntnisse bestehen, bittet die Untere Naturschutzbehörde um konkrete Angabe.

Zum Plan für den Bau eines Golfplatzes wurde zur damaligen Zeit ein entsprechendes Verfahren durchgeführt und die Erforderlichkeit eines Raumordnungsverfahrens festgestellt, worauf der Antragsteller den Antrag auf Durchführung
eines Raumordnungsverfahrens am 07.11.2001 zurückgezogen hat.

Da es sich bei der Emil-Riedel-Straße in Oberwiesenthal um eine kommunale Straße handelt, ist die Stadt Oberwiesenthal als Straßenverkehrsbehörde für die Tonnagebegrenzung zuständig.

Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Bastian