Anfrage vom 14.8.2015 zur Eröffnung von Konten durch Flüchtlinge

Am 14. August 2015 richtete Kreisrätin Ulrike Kahl eine Anfrage an Landrat Frank Vogel:

“Wiederholt wird von verschiedenen Seiten beklagt, dass Flüchtlingen/Asylbewerbern die Möglichkeit zur Eröffnung eines Sparkassenkontos versagt wird. Dabei hat der Ausländerbeauftragte des Freistaates wie auch die Integrationsministerin immer wieder versichert, dass dies möglich sein muss.

Es geht bei den Zahlungen seitens der Asylbewerber in der Regel um Überweisungen an den VMS (Anteil zur Schülerbeförderung) und an Anwälte etc., die nur bargeldlos durchgeführt werden können. Bisher geschieht dies oft ersatzweise durch Betreuer und Paten, die die Gelder als Mittelsmänner von ihren Privatkonten an die entsprechenden Empfänger überweisen.”

Lesen Sie die Antwort aus dem Landratsamt vom 3. November 2015: Gruene_Kreistag_Erzgebirgskreis_Anfrage_14082015 (PDF-Datei).

Anmerkung: In der Antwort wird ein Schreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 21. August 2015 – “Übergangsregelung hinsichtlich der zulässigen Legitimationsdokumente gem. § 4 Absatz 4 Nr. 1 GwG” – erwähnt. Dieses finden Sie hier: www.bafin.de (PDF-Datei).