Anfrage: Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber*innen

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Erzgebirgskreis startete vor wenigen Tagen die Ausgabe von Bezahlkarten an Asylbewerber*innen innerhalb eines Pilotprojektes, welches das bisherige Auszahlungssystem ablöst.

1. Warum wurde die Einführung dieser Bezahlkarte im Landkreis  nicht – wie in anderen kreisfreien Städten und Landkreisen der Fall – per Kreistagsbeschluss herbeigeführt?

2. Wie hoch ist die monetäre Einsparung auf Verwaltungsebene zu beziffern bzw. wie hoch wird jene geschätzt?

3. Tafel-Einrichtungen wie auch die Möbelbörsen des Landkreises, zu deren Stammkundschaft Asylberweber*innen gehören, beklagen, dass sie keinerlei Lesegeräte besitzen und sich diese auch finanziell nicht leisten können. Kann die Landkreisverwaltung jenen Einrichtungen der Bedürftigenhilfe auf Antrag Zuschüsse zur Anschaffung eines entsprechenden Lesegerätes zahlen?

4. Ist der Landkreisverwaltung rein technisch der behördliche Einblick in das Kontoguthaben der Asylbewerber*innen bzw. auf Kontobewegungen möglich? Wenn ja, wie will die Behörde durch solche eingriffsintensiven Maßnahmen sicherstellen, dass das Recht auf Schutz personenbezogener Daten eingehalten wird bzw. verfassungsrechtliche Grenzen beachtet werden?

5. Ist eine Kartensperrung als Sanktionsmaßnahme bzw. als Disziplinierungselement vorgesehen? Wenn ja, in welchen Fällen wird davon Gebrauch gemacht?

5. Wird beabsichtigt, die geplante Praxis bzw. Regelung bzgl. der Bezahlkarte auf den Prüfstand zu stellen und jene gegebenenfalls zu novellieren?Mit Dank und freundlichen Grüßen,

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Ulrike Kahl
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Fraktionsvorsitzende
im Kreistag des Erzgebirgskreises

Foto: Wikimedia Commons, Author Basile Morin.
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