Anfrage vom 9.4.2015 zur Verwendung von Pestiziden

Am 9. April 2015 richtete Kreisrat Kay Meister eine Anfrage zum Einsatz von Pestiziden im Landkreis an das Landratsamt.

Die Fragen:

  1. Werden im Landkreis durch Eigen- oder beauftragte Fremdfirmen zur Grünflächenpflege (wie Parkanlagen, Friedhöfe, Straßenbegleitgrün, Grünzüge, städtischer Wald) Pestizide eingesetzt? Wenn ja, welche und in welchem Umfang (Flächen, Mengen) und mit jeweils welchem Zweck (bitte jeweils für 2012, 2013 und 2014 angeben)?
  2. Wenn ja, wie wird sichergestellt, dass Pestizide nur auf Kulturland (Land mit landwirtschaftlicher, forstwirtschaftlicher oder gärtnerischer Nutzung), nicht aber auf Nichtkulturland, wie Wirtschaftsflächen, Einfahrten, Gehwegen (auch innerhalb von Kulturland), Böschungen, Rainen, Feldgehölzen zum Einsatz kommen?
  3. Welche Abstandsregelungen gelten für Kindertageseinrichtungen, Schulen und Spielplätze und wie werden diese auf Einhaltung geprüft?
  4. Wie viele Ausnahmegenehmigungen (für Beseitigung von Schadinsekten, wie z. B. Eichenprozessionsspinner, Kiefernfadenwurm) wurden im oben genannten Zeitraum beantragt, wie beschieden und durchgeführt?
  5. In welchem Rahmen und durch wen werden Privatgrundstücksbesitzer und Gartenvereine über die korrekte Anwendung, über Gefahren des Pestizideinsatzes und über Alterantiven zum Pestizideinsatz informiert?
  6. In welchem Rahmen und durch wen wird das Verbot der Anwendung auf Nichtkulturland kommuniziert und kontrolliert?
  7. Welche Maßnahmen können aus Sicht der Verwaltung unternommen werden, um bei a) Firmen, die mit Flächenpflege beauftragt wurden, und b) Pächtern von Flächen die Pestizidanwendung zu unterbinden bzw. zu verringern?

Lesen Sie die Antworten aus dem Landratsamt vom 28. September 2015: Gruene_Kreistag_Erzgebirgskreis_Anfrage_09042015.

(Anlagen: Antrag auf Genehmigung der Anwendung von Herbiziden – Anlage 1-11, Antrag auf Genehmigung der Anwendung von Herbiziden – Anlage 1, Antrag auf Genehmigung der Anwendung von Herbiziden – Anlage 12-22, Antrag auf Genehmigung der Anwendung von Herbiziden – Anlage 23-24, Anwendung von Pflanzenschutzmitteln – Gebiet SM STL, Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Gebiet MAB)

-> Zum Weiterlesen ein Artikel auf www.bund.net: “Glyphosat: Unser täglich Gift”