Zahlung von Taschengeld an unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Am heutigen Montag, den 1. August 2016, informierte Kreisrätin Ulrike Kahl Landrat Frank Vogel über die Antwort des Sozialministeriums auf eine Kleine Anfrage von Petra Zais, GRÜNEN-Abgeordnete im Sächsischen Landtag, zur Auszahlung von Taschengeld an unbegleitete minderjährige Flüchtlinge:

Sehr geehrter Herr Landrat,

nach Auskunft des Sozialministeriums auf eine Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Petra Zais hin besteht auch für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge die Möglichkeit, ein Taschengeld auszuzahlen.
Das SMS führt aus, dass es grundsätzlich die freie Entscheidung der Landkreise ist, ob sie auch Jugendlichen, die nicht in Heimen wohnen, ein Taschengeld zahlen. Entscheidet sich ein Landkreis dafür, auch den Jugendlichen ein Taschengeld zu gewähren, die nicht in Heimen untergebracht sind, erstattet ihnen der Freistaat Sachsen die damit verbundenen Kosten.
Es wäre daher begrüßenswert, wenn der Erzgebirgskreis diesen Weg – auch im Sinne der Gleichbehandlung minderjähriger Flüchtlinge – gehen könnte.

Wörtlich führt die Staatsregierung zu dieser Thematik aus:

“Die Entscheidung darüber, ob, in welcher Hö̈he und gegebenenfalls ab welcher Dauer der lnobhutnahme den in Obhut genommenen Kindern und Jugendlichen der nach § 42 Absatz 4 Satz 3 SGB VIII zu gewä̈hrende Unterhalt in Anlehnung an die Regelung des § 39 Absatz 2 Satz 2 SGB VIII teilweise in Form eines Barbetrages gezahlt wird, obliegt damit den örtlichen Trägern der ö̈ffentlichen Jugendhilfe in eigener Verantwortung im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Sie unterliegen dabei keiner Fachaufsicht des Freistaates Sachsen.

Soweit Jugendämter den nach § 42 SGB VIII in Obhut genommenen ausländischen Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Unterhaltsgewä̈hrung ein altersangemessenes Taschengeld zahlen, werden diese Aufwendungen, sofern ein Erstattungsanspruch nach § 89d Absatz 1 SGB VIII gegenü̈ber dem Freistaat Sachsen besteht, unabhängig von der Form der Unterbringung durch das Landesjugendamt erstattet.”