Zahlung von Taschengeld an unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (Antwort)

Am 1. August 2016 hatte Kreisrätin Ulrike Kahl bezüglich der Auszahlung von Taschengeld an unbegleitete minderjährige Flüchtlinge an den Landrat geschrieben, im Nachgang zur Anfrage vom 26. April 2016 (lesen) und der Antwort aus dem Landratsamt darauf vom 14. Juni 2016 (lesen).

Laut dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz sei es grundsätzlich die freie Entscheidung der Landkreise, ob sie auch Jugendlichen, die nicht in Heimen wohnen, ein Taschengeld zahlen. “Entscheidet sich ein Landkreis dafür, auch den Jugendlichen ein Taschengeld zu gewähren, die nicht in Heimen untergebracht sind, erstattet ihnen der Freistaat Sachsen die damit verbundenen Kosten.” Es wäre daher begrüßenswert, wenn der Erzgebirgskreis diesen Weg – auch im Sinne der Gleichbehandlung minderjähriger Flüchtlinge – gehen könnte, so Ulrike Kahl (Anfrage lesen).

Eine Antwort aus dem Landratsamt kam am 24. August 2016: Gruene-Kreistag-Erzgebirgskreis-Anfrage-01082016 (PDF-Datei)