Statement zur Streichung der Haushaltsmittel für Gruppen im Kreistag

Bei der 9. Sitzung des Kreistages des Erzgebirgskreises am Mittwoch, den 15. Juni 2016, ging es unter TOP 2 um eine „Änderung der Satzung über die Entschädigung ehrenamtlicher Arbeit“. Konkret um eine Änderung von § 4 der Entschädigungssatzung, in dem die Haushaltsmittel für die Fraktionen des Kreistages geregelt sind. Diese Mittel fließen u. a. in Fortbildungen, Raumkosten, Öffentlichkeitsarbeit, sächliche Verwaltungs- und Investitionskosten und Personalkosten.

Der Kreistag beschloss bei 11 Gegenstimmen und 23 Enthaltungen die Änderung der Entschädigungssatzung, sodass den Gruppen im Kreistag die Haushaltsmittel komplett gestrichen werden. Davon sind die GRÜNEN betroffen, da laut Geschäftsordnung des Kreistages eine Fraktion aus mindestens fünf Kreisräten bestehen muss und die drei GRÜNEN somit eine Gruppe und keine Fraktion sind. Das Abstimmungsergebnis spiegelt wider, dass die Beschlussvorlage und damit die Satzungsänderung bei Weitem nicht restlos überzeugen konnte, zumal bei der Sitzung nicht alle 99 Kreisrätinnen und Kreisräte anwesend waren, sondern nur 87.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatten beantragt, TOP 2 von der Tagesordnung abzusetzen, damit die Verwaltung die Rechtslage nochmals überprüfen könnte. Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Zuvor hielt Kreisrätin Ulrike Kahl ein Statemant zum Thema Gruppenfinanzierung:

Sehr geehrter Herr Landrat, sehr geehrte Kreisrätinnen und Kreisräte,

in der Hoffnung, dass Sie unsere Stellungnahme zu TOP 2 gelesen haben bzw., wenn Ihnen diese acht Seiten zu umfangreich gewesen sind, wenigstens deren komprimierte Ausführung, die sich in unserem Antrag dazu widerspiegelt, dann müssten Sie zu dem Ergebnis gelangt sein, dass die Beschlussvorlage zur Satzungsänderung rechtswidrig und nicht gerichtsfest ist.

Warum? Es gibt verschiedene Verwaltungsgerichtsurteile, die besagen, dass eine Gruppenfinanzierung kein Rechtsverstoß ist, sondern in die Organisationshoheit der Kommune fällt.

Es besteht keine Verpflichtung zu Gruppenfinanzierung, aber die Möglichkeit dazu ist rechtens. Das bedeutet, dass die derzeit gültige Satzung nicht rechtswidrig ist, es besteht also kein Änderungsbedarf.

Unsere Kreisverwaltung hat sich nun, mitten in der Legislatur, dazu entschieden, diese Geldmittel zur Arbeit der Gruppen zu streichen. Schafft aber Unrecht dadurch, da sie in dem vorliegenden Satzungsentwurf nicht ansatzweise die vielfach gerichtlich geforderte Kompensation fixiert, damit die grundgesetzlich verankerte Wahlgleichheit gewahrt bleibt und eine Benachteiligung der Arbeit von fraktionslosen Mandatsträgern ausgeschlossen wird.

Da in der Beschlussvorlage jeglicher Verweis auf eine Kompensation fehlt, erwarten wir eine Einflechtung von Richtlinien und klar definierten Rahmenbedingungen von Kompensationsmaßnahmen. Diese sind einfach eine wesentliche Grundlage für unsere Arbeit als Mandatsträger, sind aber vermutlich noch wichtiger für die Verwaltungsmitarbeiter selbst, die eine diesbezügliche Rechtssicherheit benötigen und Aufgabenbereiche ganz klar zugewiesen bekommen müssen.

In der Entschädigungssatzung ist im Grunde aufgezählt, was für uns dann zu kompensieren ist: Da geht es um die Öffentlichkeitsarbeit, um Weiterbildung, um Mitgliedsbeiträge in kommunalpolitischen Vereinigungen, um Sach- und Personalkosten usw.

Was wir als GRÜNE benötigen, ist kein Büro oder kein PC, sondern Manpower für die Pressearbeit, für die Erstellung und Pflege der Internetpräsenz, für Recherche, für die Zuarbeit zu Anfragen und Anträgen.

Koordinationsaufgaben sind dabei nur eine von vielen Aufgaben. Und es könnte beim alleinigen Propagieren solcher – wie es die Freien Wähler in der Presse tun – der falsche Eindruck beim Wähler entstehen, dass die Arbeit im Kreistag nicht sehr aufwendig ist. Das ist sie für uns GRÜNE sehr wohl, wir jedenfalls nehmen die Ausübung unseres Mandates ausgesprochen ernst.

Es stellt sich daher also die Frage, bezahlt der Landkreis dann künftig an unsrer statt die Mitgliedsbeiträge im DAKS oder Weiterbildungen, verschickt er unsere Pressemitteilung oder pflegt unsere Website?

Die Landkreisverwaltung geht ja von Einsparungen aus, das sind in unserem Falle 6900 Euro pro Jahr. Da frage ich mich schon, was von der angedachten Einsparsumme noch übrig bleibt, wenn der Landkreis die Arbeit unserer GRÜNEN-Gruppe mittels eigenem Personal unterstützen muss.

Gerade heute war der Presse zu entnehmen, dass die Stadt Lößnitz ermittelt hat, wie hoch der Stundensatz für einen Verwaltungsangestellten ist, das sind immerhin 40 Euro! Bekommt das der Landkreis billiger hin?

Will der Landkreis für die Kompensation nicht aufkommen, dann muss er die Fraktionsstärke auf zwei absenken oder aber Gruppen weiter wie im bisher üblichen Umfang finanzieren.

Wir fühlen uns außerdem bestätigt durch die gestern an die Kreisräte ausgereichte Mail von Herrn Gerstner aus dem SMI, der auf Anfrage von Herrn Hahne aus dem Landratsamt dasselbe Gerichtsurteil zitiert wie wir in unserer Stellungnahme.

Es kann hier nicht um “erzieherische Maßnahmen” gehen, wie die FDP in der Presse verlauten lässt, und es geht auch nicht in erster Linie um Geld, sondern es geht einfach um ein Minimum an Gleichbehandlung, die uns als Gruppe gerichtlich zusteht. Die Beschlussvorlage unterminiert ganz klar den Grundsatz der Gleichheit des Mandats.

Daher plädieren wir für die Absetzung des Beschlusses zur Satzungsänderung und geben dem Landkreis damit die Möglichkeit, die ganze Problematik zu überdenken, zu überprüfen und gerichtsfest zu machen. Anderweitig sehen wir uns veranlasst, den Klageweg zu beschreiten.

 

-> Hintergrund und Informationen zum Thema: Artikel “Haushaltsmittel für die GRÜNEN-Gruppe sollen komplett gestrichen werden” lesen

-> Sitzverteilung im Kreistag des Erzgebirgskreises und Haushaltsmittel der Fraktionen und Gruppen pro Monat und pro Jahr, Stand Juni 2016:

  CDU LINKE FWE SPD GRÜNE FDP FBE AfD NPD
Sitze im Kreistag 44 (+1) 16 11 8 3 5 2 5 4
€/pro Monat 3700 1800 1550 1400 575 1250 550 1250 600
€/pro Jahr 44.400 21.600 18.600 16.800 6900 15.000 6600 15.000 7200