Kreisanfrage: Genehmigungsprozedere Fly-Line Oberwiesenthal (Antwort vom 25.11.2019)

Sehr geehrter Herr Landrat,

wie die sachsenweiten Medien am 24. Oktober 2019 berichteten, erhebt der NABU Sachsen schwere Vorwürfe gegen den Erzgebirgskreis als Genehmigungsbehörde für den Bau der im Oktober 2018 eingeweihten Fly-Line-Anlage am Fichtelberg, die im einzigen Ringdrosselvorkommen Sachsens errichtet, als längste der Welt beworben wird und Kosten in Höhe von 1,5 Mio Euro verursachte.

1. Welche Gründe sprachen im Genehmigungsprozedere gegen eine Verbandsbeteiligung?
2. Auf welcher Grundlage wurde dem Naturschutzverband ein Kostenbescheid erstellt?
3. Wieso wurde in der Verwaltung davon ausgegangen, dass keine naturschutzrechtliche Eingriffsregelung zur Anwendung kommt?
4. War der Landkreisverwaltung das Ringdrosselvorkommen am Fichtelberg bekannt?
4. Auf welcher Grundlage wurde pauschal eine naturschutzrechtliche Befreiung erst sechs Monate nach Erteilung des Baugenehmigungsbescheides und vier Monate nach Baubeginn erteilt?
5. Wurde im Genehmigungsverfahren seitens der Liftgesellschaft Oberwiesenthal mbH bzw. anderer Organe, Gremien oder Behörden Druck auf die Untere Naturschutzbehörde ausgeübt?
6. Hat der Landkreis das 1,5 Mio teure Projekt mit Fördermitteln unterstützt?

Mit Dank und freundlichen Grüßen,
Ulrike Kahl

2019-11-28-Genehmigungsprozedere-Fly-Line-Oberwiesenthal-KR-Kahl