Antrag vom 19.9.2019 zum Glyphosat-Verzicht

Glyphosat Ackergift

Am Donnerstag, den 19. September 2019, richtete Kreisrätin Ulrike Kahl folgende Antrag an den Landrat:

Sehr geehrter Herr Landrat,
nachstehenden Antrag bitten wir in den zuständigen Gremien zu behandeln.

Der Kreistag möge beschließen:
1. Der Erzgebirgskreis verzichtet bei allen landkreiseigenen bzw. unter seiner Bewirtschaftung stehenden Flächen auf den Einsatz von Herbiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat.

2. Der Landkreis fügt beim Abschluss neuer Pachtverträge für landkreiseigene Flächen und bei der Verlängerung von Pachtverträgen eine Klausel ein, mit der sich der Pächter zum vollständigen Verzicht auf den Einsatz von glyphosathaltigen Mitteln auf diesen Flächen verpflichtet. Diese Vorgabe wird auch bei Verträgen umgesetzt, die eine automatische Verlängerung für den Fall vorsehen, dass keine Kündigung erfolgt.

3. Der Erzgebirgskreis verpflichtet vertraglich private Unternehmen, die Aufträge des Landkreises zur Pflege von Grün-, Sport-und Verkehrsflächen erhalten, entsprechend auf den Verzicht von Glyphosat. Bei laufenden Verträgen wird auf eine freiwillige Einigung hingewirkt.

4. Die Landkreisverwaltung prüft die eigene Anschaffung von mechanischen Reinigungsgeräten (wie z. B. Unkrautbürsten-Geräte oder Heißwasser- bzw. Dampfgeräte) zur Unkrautbeseitigung.

5. Der Erzgebirgskreis steht seinen Städte und Gemeinden beim Glyphosatausstieg befürwortend und unterstützend zur Seite.

Antragsbegründung:
Auch in unserem Landkreis werden noch glyphosathaltige Substanzen eingesetzt, um Wege in Parks, Schulhöfe, Sportplätze, Grünanlagen oder Straßenränder frei von unerwünschten Kräutern und Gräsern zu halten.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) jedoch hat das Totalherbizid Glyphosat für den Menschen als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft. Allein Vorsorgegründe legen daher einen Verzicht nahe.
So finden sich Rückstände von Glyphosat sowohl im Trinkwasser, als auch im Urin und selbst in der Muttermilch wieder.
Darüber hinaus mehren sich die Hinweise von Forschern, wie beispielsweise von der Universität Texas, dass Glyphosat das Darm-Immunsystem von Bienen schwächt und somit einen Beitrag zum Insektensterben liefert.
Bereits 2013 hat sich der Bundesrat für ein Verbot glyphosathaltiger Herbizide für den Haus- und Kleingartenbereich ausgesprochen. Zudem haben verschiedene Bau- und Gartenmarktunternehmen wie toom, OBI und Bauhaus angekündigt, Glyphosatprodukte aus ihren Sortimenten zu nehmen.
Die bayerische Molkereigenossenschaft „Milchwerke Berchtesgadener Land Chiemgau” hat als erste große Molkerei in Deutschland für ihre Lieferanten seit dem 25. Oktober 2017 ein Anwendungsverbot von Glyphosat erlassen. Diese Entscheidung wurde vom Aufsichtsrateinstimmig beschlossen.
Laut Greenpeace verzichteten im April 2018 annähernd ein Viertel der Gemeinden in Österreichauf den Einsatz von Glyphosat. Auch in Deutschland gibt es hunderte glyphosatfreie Kommunen.
Die Bundesregierung beabsichtigt (Stand: Juli 2018) „den Einsatz von Glyphosat mit einer systematischen Minderungsstrategie deutlich einzuschränken mit dem Ziel, die Anwendung soschnell wie möglich grundsätzlich zu beenden“
Im März 2019 hat das Bundesland Kärnten, wo von öffentlichen Stellen Glyphosat schon mehrere Jahre nicht mehr verwendet wird, den Gebrauch auch für Privatanwender komplett verboten.

Im Mai 2019 verurteilte ein kalifornisches Gericht den Hersteller Bayer zur Zahlung von 2,05 Milliarden Dollar Schadensersatz und Strafzusatzzahlungen, weil der Unkrautvernichter krebserregend sei und Bayer nicht ausreichend davor gewarnt habe.
Am 2. Juli 2019 verbot Österreich als erstes Land in der Europäischen Union den Einsatz von Glyphosat.
Jüngsten Presseberichten zufolge will die Stadt Marienberg eine Heißwasser-Wildkraut-Bekämpfungsmaschine erwerben, um Glyphosatprodukte bei der Unkrautbeseitigung verzichtbarzu machen. (Siehe https://www.freiepresse.de/erzgebirge/marienberg/maschine-macht-glyphosatueberfluessig-artikel10606094)
Der Erzgebirgskreis nimmt dieses Handeln zum Vorbild und möchte mit diesem Beschluss gemäß dem Vorsorgeprinzip seiner Mitverantwortung für den Gesundheitsschutz seiner Bürgerinnen und Bürger gerecht werden und gleichzeitig einen Beitrag gegen das Bienensterben leisten.
Die GRÜNE-Fraktion im Kreistag fordert die anderen Kreistagsfraktionen zur Zustimmung zumeingebrachten Antrag auf – für eine gesündere und lebenswertere Umwelt!

Im Namen der Kreistagsfraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ulrike Kahl
Antonsthal, 19.09.2019