Anfrage vom 5.5.2016 zur Wasserführung Betriebsgraben Antonsthal (Antwort)

Kreisrätin Ulrike Kahl richtete am 5. Mai 2016 eine Anfrage zur Wasserführung im Betriebsgraben Antonsthal an das Landratsamt. Der circa drei Kilometer lange sogenannte “Betriebs- oder Waldgraben” der Wasserkraftanlage auf dem Gelände der ehemaligen Papierfabrik in Antonsthal führt seit dem 14. Dezember 2014 kein Wasser mehr, da der Zulauf direkt hinter dem Wehr im Schwarzwasser von behördlicher Seite verplombt wurde.

Ulrike Kahl weist in ihrer Anfrage auf die Bedeutung des Betriebsgrabens für Flora und Fauna hin sowie darauf, dass die Natursteinmauern des in Teilen denkmalgeschützten Wassergrabens seit der Trockenlegung ihre Stabilität einbüßen und dem Verfall preisgegeben werden, weil der nötige Wasserdruck fehlt. Folgende Fragen wurden gestellt:

  1. Hat vor der eingangs erwähnten behördlichen Maßnahme eine naturschutzfachliche und naturschutzrechtliche Prüfung stattgefunden und wie ist deren Ergebnis ausgefallen?
  2. Wurde die Denkmalbehörde einbezogen bzw. zwischenzeitlich über den Zustand des Grabens informiert? Wenn nein, ist die Einbeziehung der Behörde geplant?
  3. Ist es möglich, eine (Teil-)Wasserführung auch ohne Turbinenfunktion aufrechtzuerhalten, etwa indem die Verplombung erst dort erfolgt, wo die unterirdische Wasserführung auf Höhe des Rechenhauses zur Turbine abzweigt? Wenn ja, wann wird diese Alternative umgesetzt?
  4. Welche sonstigen Maßnahmen sind seitens des Landratsamtes geplant, um die Biotopfunktion des Wassergrabens wieder zu ermöglichen?

 

-> Die Anwort aus dem Landratsamt kam am 5. Juli 2016: Gruene_Kreistag_Erzgebirgskreis_Anfrage_05052016 (PDF-Datei)

-> Lesen Sie die komplette Anfrage vom 5. Mai 2016: Anfrage