Anfrage vom 13.1.2016 zur Unterbringung von Asylbewerbern im Kreisgebiet (Antwort)

Bereits am heutigen Montag, den 18. Januar 2016, erhielt Kreisrätin Ulrike Kahl aus dem Landratsamt die Antwort auf ihre Anfrage vom 13. Januar 2016 zur Unterbringung von Asylbewerbern im Kreisgebiet.

Ulrike Kahl hatte in der Anfrage angemerkt, dass im Landkreis in den letzten Wochen verstärkt Gemeinschaftsunterkünfte bezogen wurden, und wollte wissen, ob der Kreis seinen Anspruch, so viele Flüchtlinge wie möglich dezentral unterzubringen, ein Stück weit aufgegeben habe, zudem stellte sie drei konkrete Fragen.

Die Antworten von Andreas Stark, dem Beigeordneten des Landrates:

Der Landkreis hat unverändert den Anspruch, möglichst viele Flüchtlinge dezentral unterzubringen. Jedoch muss insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass belastbare Prognosen für das Jahr 2016 zu den Flüchtlingszuweisungen seitens des Freistaates Sachsen nach wie vor nicht vorliegen und auch bundesweit sehr schwierig sind, auch weiterhin Vorsorge für eine hohe Zahl von Flüchtlingszuweisungen im Jahr 2016 getroffen werden. Vor diesem Hintergrund werden weitere Gemeinschaftsunterkünfte dringend erforderlich sein, auch wenn die Zahl der wöchentlich “ans Netz gehenden” Wohnungen mit Unterstützung der den Erzgebirgskreis unterstützenden Partnern im 4. Quartal 2015 deutlich erhöht wurde und zur weiteren Forcierung seitens der WFE GmbH kürzlich erneut zusätzliche Arbeitskräfte zur Herrichtung und Einrichtung entsprechender Wohnungen eingestellt wurden (auf die damit verbundenen personellen, arbeitsvertraglichen und finanziellen Risiken sei an dieser Stelle hingewiesen, aber nicht näher eingegangen).

Im Übrigen muss der Erzgebirgskreis in seinem Handeln berücksichtigen, dass neben dem Bedarf für die örtliche Bevölkerung perspektivisch immer mehr anerkannte Asylbewerber mit Aufenthaltsstatus ebenfalls Wohnraum benötigen und die Zahl der zur Asylbewerberunterbringung bereitgestellten Wohnungen aktuell zurückgeht. Insgesamt ist trotz aller Schwierigkeiten nach bestem “Wissen und Gewissen” Vorsorge für die im weiteren Verlauf des Jahres 2016 zu erwartenden Asylbewerberzuweisungen zu treffen.

Erwägt der Landkreis, sich beim Freistaat für einen Abrissstopp einzusetzen, wie dies z. B. im Land Brandenburg geschieht?

Dies ist nicht erforderlich, da die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften in der Regel selbst entscheiden können, ob sie Wohnblöcke abreißen oder nicht. Ganz konkret verhandelt der Landkreis aktuell intensiv mit einer Wohnungsbaugesellschaft zur Anmietung eines Wohnblocks, für den ein Abriss-Fördermittelbescheid bereits vorliegt. Ob diese Verhandlungen erfolgreich sein werden, hängt jedoch maßgeblich von der Bereitschaft der örtlich Verantwortlichen ab, den Landkreis mit der Bereitstellung dieser Wohneinheiten zu unterstützen.

Die Chemnitzer Morgenpost titelt heute (am 13. Januar 2016): “Asylsammelunterkünfte zu teuer – Wohnungen sind billiger”. Gilt dies auch für den Erzgebirgskreis?

Tendenziell sind auch im Erzgebirgskreis Wohnungsunterbringungen billiger als Gemeinschaftsunterkünfte. Dies gilt aber nicht pauschal. Die konkrete Bewertung muss je nach Situation (Unterbringen von Einzelpersonen oder Familien, Erfordernis von Wachschutz, Organisation der Sozialbetreuung, usw.) erfolgen.

Beabsichtigt der Landkreis, künftig wieder verstärkt auf dezentrale Unterbringungsmöglichkeiten zu setzen?

Wie bereits ausgeführt, hat der Landkreis zu keinem Zeitpunkt in seinen Bemühungen um den Vorrang dezentraler Unterbringungsmöglichkeiten nachgelassen. Diesbezüglich besteht auch Einvernehmen mit den Mitgliedskommunen des Kreisverbandes des Sächsischen Städte- und Gemeindetages.